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24.05.2012
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Kritik der EU-Kommission an geplanter Maßnahme

ZdK und Familienverband verteidigen Betreuungsgeld

Berlin. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und der Deutsche Familienverband haben am Donnerstag (02.02.2012) das geplante Betreuungsgeld gegen Kritik der EU-Kommission verteidigt. An vielen Stellen würden Rettungsschirme aufgespannt, aber ausgerechnet Familien werde noch vor einem Gesetzentwurf ein solcher weggezogen, sagte der Präsident des Familienverbands, Klaus Zeh. Für Familien seien das Betreuungsgeld und der bedarfsgerechte Krippenausbau "dringend notwendig".

Die familienpolitische Sprecherin des ZdK, Christa Licharz-Lichtenthäler, sagte, wenn die EU-Kommission im Betreuungsgeld nur ein Hemmnis für eine Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt sehe, würden familienpolitische Maßstäbe verschoben: "Es darf nicht zum Maßstab der Familienpolitik werden, dass die Familien möglichst arbeitsmarktgerecht funktionieren." Vielmehr müssten Spielräume für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöht werden.

ZdK: "Nicht beirren lassen"

Bei der Ausgestaltung des geplanten Betreuungsgelds gebe es sicher Verbesserungspotenzial. Doch das grundlegende Ziel einer stärkeren Anerkennung der Erziehungsleistung von Eltern und einer größeren Wahlfreiheit für Väter und Mütter stehe nicht zur Disposition. Die Bundesregierung solle sich hier nicht beirren lassen, forderte die ZdK-Sprecherin.

In der "Welt" äußerte EU-Sozialkommissar Laszlo Andor am Donnerstag (02.02.2012) schwere Bedenken gegen das Betreuungsgeld, das ab 2013 geplant ist. "Eltern einen Anreiz zu bieten, zu Hause zu bleiben und dafür Geld zu bekommen, schwächt den Arbeitsmarkt", sagte Andor. Er sei überrascht, dass die Bundesregierung Mütter zur Betreuung ihrer Kinder zu Hause ermutige. "Es gilt in Europa die klare Politik, die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern."

Brüssel sieht auch Ehegattensplitting skeptisch

Der von Kritikern als "Herdprämie" bezeichnete Zuschuss für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, könnte für die Regierung auf EU-Ebene Folgen haben: Im Rahmen der Krisenmaßnahmen muss auch Berlin der EU-Kommission neuerdings nationale Reformprogramme vorlegen. Die Bundesregierung soll in einer Stellungnahme nachweisen, dass das geplante Betreuungsgeld von 150 Euro im Monat keinen Nachteil für die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt hat. Strafen kann die EU-Kommission allerdings nicht verhängen.

Mit Blick auf das Ehegattensplitting warnte Klaus Zeh vor "voreiliger Kritik". Es handele sich nicht um Verfügungsmasse, sondern sei Bestandteil einer "leistungsgerechten Besteuerung", basierend auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zuletzt war bekanntgeworden, dass Brüssel auch die steuerliche Bevorzugung durch das Ehegattensplitting kritisch sieht.

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