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24.05.2012
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Kritik von Gewerkschaften und Kirchen

Ladenöffnungszeiten in NRW bei Anhörung umstritten

Düsseldorf. Kommunen, Einzelhandel, Unternehmerverbände und Handelskammern wollen an den geltenden Ladenöffnungszeiten in NRW festhalten. Dagegen votierten vor allem Gewerkschaften und Kirchen bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag am Mittwoch (18.01.2012) für eine Beschränkung besonders an Sonn- und Feiertagen.

Die Vertreterin der kommunalen Spitzenverbände, Barbara Meißner, erklärte, die Innenstädte seien durch die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Wochentagen "beliebter und attraktiver" geworden. Der Vorschlag, wieder einen "Anlassbezug" für die Öffnungen an Sonn- und Feiertagen einzuführen, werde von den Kommunen abgelehnt.

DGB: Tarifstandards werden oft nicht eingehalten

"Nicht bewährt" hat sich das Gesetz nach Auffassung der Gewerkschaften. Bei den Geschäften mit längeren Öffnungszeiten würden häufig die Arbeitszeitbestimmungen und tariflichen Mindeststandards nicht eingehalten, erklärte die Frauensekretärin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in NRW, Carmen Tietjen. Die Zahl der Minijobs sei im Einzelhandel um 53 Prozent gestiegen.

Längere Öffnungszeiten würden vor allem von Großkonzernen genutzt, während Klein- und Mittelbetriebe "einen zusätzlichen Konkurrenzdruck" verspürten. Der DGB tritt für Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag landesweit von 6.00 bis 20.00 Uhr ein. An Samstagen soll bereits um 18.00 Schluss sein. Zugleich sollen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nur noch "anlassbezogen", etwa bei Cityfesten, öffnen können.

Kirchen: Kritik an Sonntagsöffnung

Auch die beiden großen Kirchen plädierten für "eine spürbare Überarbeitung" des Gesetzes. Gerade im Bereich der Großstädte habe die bisherige Regelung zu einer Häufung verkaufsoffener Sonntage geführt, kritisierte der Justiziar des katholische Büros NRW, Burkhard Kemper.

Die katholische Kirche fordert vom Gesetzgeber "eine Klarstellung", dass die Freigabe von vier verkaufsoffenen Sonntagen auf das Gesamtgebiet einer Kommune bezogen sei. Derzeit wird diese Regelung in vielen Großstädten stadtteilbezogen gehandhabt. So gab es in Köln im vergangenen Jahr mehr verkaufsoffene Sonntage als Wochen im Jahr.

"Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes"

Das Ladenöffnungsgesetz habe "zu einer drastischen Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes" geführt, erklärte auch der Leiter des Evangelischen Büros, Rolf Krebs. Die bestehende Rechtslage schütze Sonn- und Feiertage nicht ausreichend. Zum Sonntagsschutz gehört nach Auffassung der Kirchen auch eine Begrenzung der Arbeitszeit am Samstag und an Tagen vor Feiertagen auf möglichst 18.00 Uhr.

Konsens herrscht bei den Regierungsfraktionen SPD und Grüne darüber, den "ausufernden Sonntagsöffnungen" zu begegnen. Der Sonntag dürfe nicht "zu einem Werktag wie jeder andere werden", so SPD-Wirtschaftsexperte Thomas Eiskirch. Der "zeitliche Gleichklang der Arbeitsruhe" am Sonntag sei unverzichtbar, damit die Menschen ihre Religion ausüben und etwas unternehmen könnten. Dazu müsse eine Obergrenze für die von einer Kommune freizugebenden Sonntage auf zwölf begrenzt werden.

CDU und FDP wollen keine Änderungen

Keine Festlegung gebe es in seiner Partei darauf, ob die Öffnungszeiten an Werktagen zu ändern seien, so Eiskirch. Der Koalitionsvertrag beziehe sich nur auf Korrekturen bei der Sonntagsöffnung. Dagegen trat der Grünen-Fraktionschef Reiner Priggen für eine Begrenzung an sämtlichen Werktagen auf 22.00 Uhr ein. Dies sei "ein maßvoller Kompromiss".

Dagegen wollen CDU und FDP überhaupt keine Änderungen am Ladenschluss. Das derzeitige Gesetz trage "den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden wie auch der Händler Rechnung", erklärte CDU-Wirtschaftsexperte Hendrik Wüst. Diese Regeln böten "einen guten Ausgleich" zwischen flexiblen Öffnungszeiten und "dem christlichen Anliegen, dass Sonn- und Feiertage besonders geschützte Tage bleiben".

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