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24.05.2012
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Bischof Stephan Ackermann.

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann.

Runder Tisch legt Konzept vor

Kirche begrüßt Entschädigungskonzept

Fulda. Die katholische Kirche hat das Konzept des Runden Tisches zur Entschädigung der Opfer sexuellen Missbrauchs begrüßt. Eine Arbeitsgruppe des Runden Tisches der Bundesregierung hatte sich am Dienstag (04.10.2011) darauf geeinigt, dass auch Opfer von verjährten Fällen Hilfen erhalten sollen. Vertreter der Kirchen waren an den Beratungen der Arbeitsgruppe beteiligt.

Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, sagte am Mittwoch dem Kölner "domradio" am Rand der Vollversammlung der Bischofskonferenz, die Vorschläge seien "in dem Sinne, in dem wir auch beraten haben". Die Entscheidung der katholischen Kirche, schon frühzeitig ein eigenes Konzept für die Entschädigung von Missbrauchsopfern zu entwickeln, habe sich als richtig erwiesen. "Uns war wichtig, dass das möglichst kompatibel ist mit dem, was am Runden Tisch beraten wird." Auch die Evangelische Kirche in Deutschland begrüßte die Lösung. Es sei jetzt den Institutionen überlassen, ob sie an die Opfer Geld zahlten, wenn die Fälle bereits verjährt seien.

Nach dem Konzept der Arbeitsgruppe Justiz des Runden Tisches soll Antragstellern grundsätzlich maximal 10.000 Euro, unter anderem für Therapien, gewährt werden können. Voraussetzung soll sein, dass nicht bereits andere Stellen wie beispielsweise Krankenkassen oder die Täter selbst für Leistungen aufkommen. Die Opfer erhalten direkt kein Geld. Das Konzept muss noch vom Runden Tisch beschlossen werden, der am 30. November zum letzten Mal tagen soll. Einen gemeinsamen Fonds wird es nicht geben. Laut Bundesjustizministerium waren die Teilnehmer der Arbeitsgruppe ganz überwiegend der Ansicht, dass Zahlungen aus einem gemeinsamen Fonds "insoweit nicht angemessen sind, da dies die Verantwortlichkeit der jeweils betroffenen Organisation verschleiern würde".

Wer kommt für die Hilfen auf?

Für Opfer familiären Missbrauchs sollen Bund und Länder die Kosten für Hilfen übernehmen. Die Arbeitsgruppe war sich einig, dass Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht wurden, selbst für die Hilfen aufkommen sollen, vor allem, wenn es um Schmerzensgeld geht. Die Verantwortung der Täter dürfe nicht verschleiert werden, heißt es in den Empfehlungen an den Runden Tisch. Dabei geht es vor allem um kirchliche Einrichtungen, Schulen und Sportvereine.

Opfer, deren zivilrechtlichen Ansprüche auf Entschädigung verjährt sind, sollen ergänzende Hilfe bekommen. Allerdings soll dieses Hilfesystem zeitlich begrenzt werden. Die Hilfen sollen der Rehabilitation der Betroffenen dienen. Mit ihren Empfehlungen folgt die Arbeitsgruppe weitgehend den Vorschlägen der von der Bundesregierung eingesetzten unabhängigen Missbrauchsbeauftragten Christine Bergmann (SPD).

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