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24.05.2012
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Erzbischof Robert Zollitsch

Erzbischof Robert Zollitsch.

Vor der Entscheidung im Bundestag

Zollitsch: PID bedeutet Selektion menschlichen Lebens

Freiburg. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, fordert ein striktes Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID). Sie sei "nicht hinnehmbar, weil Menschen bestimmen, was lebenswert ist und was nicht lebenswert ist", sagte der Freiburger Erzbischof der Katholischen Nachrichtenagentur: "PID heißt doch nichts anderes als Selektion."

Der Bundestag will am Donnerstag (07.07.2011) über eine gesetzliche Regelung der PID entscheiden. Die Methode ist umstritten, weil bei ihr künstlich erzeugte Embryonen auf Gendefekte untersucht und gegebenenfalls verworfen werden. Dem Bundestag liegen drei Gesetzesanträge vor, von denen zwei die PID in unterschiedlich engen Grenzen zulassen wollen, während ein dritter für ein vollständiges Verbot eintritt.

Mit einer Zulassung würde eindeutig eine Grenze überschritten, sagte Zollitsch. "Wenn dies geschieht, wird nicht mehr zu verhindern sein, dass auch aus anderen Gesichtspunkten PID angewandt werden wird", erwartet der Erzbischof. "Wer darf sich das Recht herausnehmen, die Kriterien festzulegen und so über Leben und Tod eines anderen Menschen zu bestimmen?"

"Mensch nicht Herr über Leben und Tod"

Einen Kompromiss schloss Zollitsch aus. Für die katholische Kirche sei klar, dass das menschliche Leben "mit der Vereinigung von Ei- und Samenzelle" beginne. "Wenn ich jetzt anfange, selbst zu entscheiden, welches Leben lebenswert ist und welches nicht, mache ich mich zum Herrn über Leben und Tod."

Zollitsch wandte sich gegen eine Rechtfertigung der PID mit Hinweis auf die Möglichkeit der Abtreibung. "Rechtlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straffrei mit Blick auf den Gesundheitszustand der Frau und nicht mit Blick auf den Gesundheitszustand des Embryos", sagte der Erzbischof. Zwei Gesetzentwürfe wollten hingegen erlauben, befruchtete Eizellen "mit der Absicht einer gezielten Selektion" zu produzieren. Dies sei mit einer Abwägung der Schutzinteressen zwischen Mutter und Kind in einer bestehenden Schwangerschaft nicht vergleichbar.

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