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24.05.2012
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Erzbischof Zollitsch

Erzbischof Zollitsch sieht die Leitlinien der BDK durch das Vatikan-Schreiben bestätigt.

DBK: "Stehen im Einklang"

Missbrauch: Vatikan fordert "jeden erdenklichen Einsatz"

Bonn/Vatikanstadt. Die deutschen Bischöfe sehen in dem Vatikan-Rundschreiben zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche ihre eigene Arbeit bestätigt. Das am Montag (16.05.2011) veröffentlichte Schreiben und die von der Deutschen Bischofskonferenz im August 2010 überarbeiteten Leitlinien "stehen im Einklang", erklärte der Konferenzvorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch, in Bonn.

Zollitsch verwies als Beispiel auf die Sorge um die Missbrauchsopfer, die in beiden Papieren im Vordergrund stehe. Auch spielten die Themen Prävention und Sorgfalt bei der Auswahl von Priesteramtskandidaten eine wichtige Rolle. Schließlich weise das Dokument aus dem Vatikan auch noch einmal unmissverständlich "auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden je nach den länderspezifischen Vorgaben" hin.

In ihrem Schreiben fordert die Glaubenskongregation alle nationalen Bischofskonferenzen auf, bis Mai 2012 eigene Leitlinien für den Umgang mit Missbrauchsfällen zu erarbeiten. Die jeweiligen staatlichen Bestimmungen zur Anzeigepflicht seien "immer zu beachten". Die Bischöfe sollen sich verpflichten, den Opfern seelsorgliche und psychologische Hilfe anzubieten.

Hilfe und Schutz für Opfer

Ziel aller Bemühungen müsse sein, Minderjährige zu schützen und den Opfern zu helfen, unterstreicht die Glaubenskongregation. Dabei ruft sie die Bischöfe in die Verantwortung: "Die Bischöfe müssen in der Behandlung von möglichen Fällen sexuellen Missbrauchs, die ihnen gemeldet wurden, jeden erdenklichen Einsatz, unter Beachtung der kanonischen und staatlichen Vorschriften und unter Wahrung der Rechte aller Parteien, zeigen."

Erweist sich die Anschuldigung als glaubwürdig, muss der Bischof den Fall der Glaubenskongregation in Rom melden. Zuvor soll der Beschuldigte die Gelegenheit einer Stellungnahme erhalten. "Bis zum Erweis des Gegenteils steht der angeklagte Kleriker unter Unschuldsvermutung", so das Papier. Die Bischofskonferenzen haben zudem die Auflage, in ihre nationalen Leitlinien auch Präventionsmaßnahmen und Empfehlungen für die Aus- und Weiterbildung von Priestern aufzunehmen. Zudem fordert die Glaubenskongregation einen Informationsaustausch über Priesteramts- oder Ordenskandidaten, die ihren Ausbildungsplatz wechseln.

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