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24.05.2012
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Kinderbetreuung.

Die Revision des Kinderbildungsgesetzes sorgt für Änderungen in der Kinderbetreuung.

Kabinett beschließt Änderung des Kinderbildungsgesetzes

Elternbeiträge fürs letzte Kindergartenjahr sollen wegfallen

Düsseldorf. Die Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr sollen in Nordrhein-Westfalen ab August vollständig entfallen. Einen entsprechenden Entwurf für eine Revision des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) beschloss das Landeskabinett am Dienstagabend (05.04.2011). Das Änderungsgesetz sieht auch eine bessere Personalausstattung der Kitas für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) sowie einen landesweiten Ausbau der U-3-Plätze vor. Zudem soll die Förderung der Familienzentren erhöht, die Elternmitwirkung gestärkt und Betreuung behinderter Kinder verbessert werden.

Zur Finanzierung werden im Landeshaushalt zusätzlich 242 Millionen Euro veranschlagt. "Jeder Cent davon ist gut in die Zukunft unserer Kinder investiert", sagte Familienministerin Ute Schäfer (SPD). In der rot-grünen Koalition hatte es zuvor Streit gegeben. Die Grünen hatten Vorbehalte gegen die Elternbeitragsfreiheit geäußert und darauf gedrungen, stattdessen mehr Geld in den Qualitätsausbau der Kindergarten-Betreuung zu investieren. Vor der Kabinettssitzung hatten sich SPD und Grüne auf einen Kompromiss bei der Verteilung der zusätzlichen Kita-Mittel verständigt.

Noch vor der Sommerpause im Landtag

Die Landesregierung will jetzt umgehend die Verbändebeteiligung einleiten, um den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause parlamentarisch beraten zu können. Die Erwartungen an die Kindertageseinrichtungen seien in den letzten Jahren "deutlich gestiegen", betonte Schäfer. Das von CDU und FDP eingeführte Kibiz werde den "gewachsenen Anforderungen nicht mehr gerecht".

Schäfer sagte, Bildung dürfe nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Das Land werde den Kommunen wegfallende Elternbeiträge erstatten. Um die Qualität der U-3-Betreuung zu erhöhen, solle es "zusätzliche Ergänzungskraftstunden" geben. Zudem wird laut Schäfer die Landesförderung für die Familienzentren von 12.000 auf 13.000 Euro pro Jahr erhöht. Zentren in sozialen Brennpunkten bekämen jährlich 14.000 Euro. Die Pauschale für Kinder mit Behinderungen werde um 1.000 Euro erhöht.

Auch in der Kindertagespflege wird die Revision des Kibiz zu Veränderungen führen, wie es hieß. So werde die Pflegerlaubnis "ausnahmslos" auf maximal fünf Kinder beschränkt. Bisher war es möglich, eine Ausnahmeerlaubnis für bis zu acht Kinder zu erhalten. Zudem solle die Qualifizierung der Tagespflegekräfte demnächst auf Grundlage eines Lehrplans erfolgen.

Mehr zum Thema in kirchensite.de:

  1. undefinedNRW-Caritas mit gemischter Kibiz-Bilanz (27.08.2009)
  2. undefinedGemischte Jahresbilanz zum Kibiz-Gesetz (03.08.2009)
  3. Öffnet internen Link im aktuellen FensterDossier: Familie und Familienpolitik

Text: Öffnet externen Link in neuem FensterKNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH | Foto: Norbert Ortmanns
06.04.2011

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