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24.05.2012
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"Selektiver Blick auf das Leben"

Ethikrat gibt gespaltenes Votum zur PID

Berlin. Der Deutsche Ethikrat ist uneins über eine gesetzliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID). In einer am Dienstag (08.03.2011) in Berlin veröffentlichten Stellungnahme sprach sich die Hälfte der 26 Mitglieder für eine begrenzte Zulassung der Gentests an Embryonen aus, elf Mitglieder forderten ein gesetzliches Verbot. Ferner gab es ein Sondervotum und eine Enthaltung. Das Vorgängergremium, der Nationale Ethikrat, hatte sich bereits 2003 zur PID geäußert. Damals hatten noch zwei Drittel für eine begrenzte Einführung votiert.

Die Methode ist umstritten, weil dabei im Reagenzglas befruchtete Embryonen auf genetische Defekte geprüft und gegebenenfalls verworfen werden. Die Befürworter eines PID-Verbots sprachen von einem "selektiven Blick" auf das Leben, der mit der Menschenwürde und dem Lebensschutz unvereinbar sei. Demgegenüber verweisen die Anhänger einer begrenzten Einführung auf den Kinderwunsch erblich vorbelasteter Paare. Ihnen soll die PID offen stehen, wenn die genetische Disposition nachweislich zu einer "schweren Krankheit oder Behinderung" des Kindes führen würde.

"Analog" zum Schwangerschaftsabbruch

Wie die stellvertretende Ratsvorsitzende Christiane Woopen für die PID-Befürworter erläuterte, sollte dies "analog" zum straffreien Schwangerschaftsabbruch festgestellt werden. Das heißt, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Frau bei einer späteren Feststellung einer Behinderung des Kindes gefährdet wäre. Außerdem soll die PID erlaubt sein, wenn der Embryo außerhalb des Mutterleibes nicht lebensfähig wäre oder Frauen wiederholt Fehlgeburten hatten.

Die Rechte und der Schutz der Mutter seien gegenüber dem Embryonenschutz abzuwägen, so Woopen. Allerdings solle die PID bei Krankheiten, die später im Leben auftreten, sowie bei Embryonen, die zur Therapie andere Kinder erzeugt werden, verboten bleiben. Auch ein so genanntes Screening solle nicht erlaubt werden; dabei werden Embryonen systematisch auf bestimmte Gendefekte untersucht. Der Mediziner Eckhard Nagel, der auch Präsidiumsmitglied des Evangelischen Kirchentages ist, sieht in seinem Sondervotum die Möglichkeit des Screenings hingegen vor.

"PID stellt Schutz des menschlichen Lebens infrage"

Für die Befürworter eines PID-Verbots betonte der ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber, dass die PID den Schutz des Embryos als menschliches Leben infrage stelle. Eine Analogie zur Abtreibung wies er zurück. Die gezielte Herstellung von Embryonen mit der Bereitschaft, diese eventuell zu verwerfen, unterscheide sich grundsätzlich von einem Schwangerschaftskonflikt. Außerdem werde durch die PID die vom Abtreibungsstrafrecht untersagte Möglichkeit wieder eingeführt, menschliches Leben "aufgrund unerwünschter Eigenschaften" zu verwerfen.

Die Verbotsbefürworter bezweifelten auch, dass sich die PID auf wenige Fälle beschränken lässt. Ferner sei offen, was mit den bei einer PID zusätzlich erzeugten Embryonen geschehen solle, so Huber.

Bundestag will Umgang mit PID regeln

Nachdem der Bundesgerichtshof vergangenes Jahr entschieden hatte, dass die PID in Deutschland nach geltendem Recht nicht grundsätzlich verboten ist, will der Bundestag den Umgang mit der Methode in den kommenden Monaten regeln. Der Richterspruch war auch Anlass für die Stellungnahme des Ethikrates.

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