
Die EKD bleibt bei dem Standpunkt, Gentests an Embryonen nicht zuzulassen.
Rat der EKD legt Stellungnahme vor
Auch evangelische Kirche hält am Verbot der PID fest
Hannover. Die großen Kirchen treten gemeinsam für ein Verbot der Präimplantations-Diagnostik (PID) ein. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) legte seine Position am Dienstag (15.02.2011) dar. Danach bleibt die EKD beim bereits 2003 vertretenen Standpunkt, Gentests an Embryonen nicht zuzulassen. Diese Ansicht teilt die katholische Kirche.
Die Synode, das evangelische Kirchenparlament, hatte den Rat der EKD im Herbst 2010 gebeten, neu über die Haltung zur PID nachzudenken. Daraufhin hatten sich katholische Vertreter – darunter der münstersche Bischof Felix Genn im Kirche+Leben-Interview – gesorgt, die Protestanten könnten zum Schluss kommen, Gentests an Embryonen seien in Ausnahmefällen zulässig.
Sonderfall nicht lebensfähiger Embryonen
Laut Stellungnahme spricht sich der Rat weiter für ein PID-Verbot aus, formuliert aber eine einzige Ausnahme – zu der sich die katholische Seite bisher noch nicht geäußert hat: Einige Mitglieder des Rats halten eine Zulassung der PID für denkbar, wenn sie überprüft, ob ein Embryo überhaupt lebensfähig ist: "Liegt bei Eltern eine solche genetische Veranlagung vor, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der Embryo schon während der Schwangerschaft lebensunfähig ist, könnte die Möglichkeit eingeräumt werden, die PID zuzulassen."
Würde dies erfolgen, müsse es aber Verfahren geben, die "eine Begleitung und Beratung der Eltern sicherstellen und einen Missbrauch des eröffneten Weges verhindern", heißt es. Diese Ausnahme halten einige Mitglieder des Rats der EKD für ethisch vertretbar – andere ausdrücklich nicht.
Rat tritt einmütig für Verbot ein
Konsens ist jedoch das PID-Verbot, bei dem der Rat der EKD laut Erklärung ausdrücklich "bleibt". Den Text trügen "alle Mitglieder" des Rates "gemeinsam", im "Respekt vor der Freiheit der Gewissensentscheidung der Einzelnen". Die Protestanten rufen dazu auf, "in persönlicher Verantwortung ein eigenes ethisches Urteil zu bilden".
Zur PID-Ablehnung heißt es, die Untersuchungsmethode relativiere das christliche Menschenbild. Eine "Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben" sei damit "nicht vereinbar". Auch ein Leben mit Behinderung sei "in die ganze Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes" eingeschlossen. Kein "noch so sorgfältig erarbeiteter Kritierienkatalog" könne eine überzeugende Grenze festlegen zwischen "lebensunverträglicher und zu bejahender Behinderung".
Leben nicht durchgängig planbar
Dies gelte, obwohl der Rat der EKD mit Blick auf besorgte werdende Eltern anerkennt, "dass auch das Verbot der PID anderen Menschen nicht oder kaum Erträgliches zumuten kann". Leben sei aber nicht durchgängig planbar und lasse sich vor Leid nicht schützen.
Bei der PID werden Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, außerhalb des Mutterleibs auf genetische Schäden untersucht und gegebenenfalls vernichtet. Die katholische Kirche lehnt die Methode einhellig ab. Derzeit wird ein neuer Gesetzrahmen erarbeitet.
Mehr zum Thema in kirchensite.de:
Bischof Genn: Bei Lebensschutz mit einer Stimme sprechen (30.01.2011)
Professorin Sattler über den evangelischen Weg zur PID-Entscheidung (27.01.2011)
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Übersicht: Ökumene
Text: Jens Joest | Foto:
KNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH
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