
Papst Benedikt XVI.
Papst-Botschaft zum Weltfriedenstag
Mit Freiheit zum Frieden
Vatikanstadt. Papst Benedikt XVI. hat Diskriminierung, Intoleranz und Gewalt gegenüber Christen und Angehörigen anderer Religionen entschieden verurteilt. In einigen Regionen der Welt, insbesondere in Afrika und Asien, sei es nicht möglich, den eigenen Glauben frei zu bekennen, "ohne das Leben und die persönliche Freiheit aufs Spiel zu setzen", heißt es in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag (01.01.2011). Jeder Mensch solle das Recht auf eine freie Ausübung seiner Religion haben, forderte er darin. Dies sei "Gipfel und Zusammenfassung" der Menschenrechte und ein "unabdingbares Element" jedes Rechtsstaates.
Christen seien gegenwärtig die Religionsgruppe, die am häufigsten wegen ihres Glaubens verfolgt werde, schrieb Benedikt XVI. Insbesondere über die Lage der Gemeinden im Irak zeigte er sich in seiner Botschaft mit dem Titel "Religionsfreiheit, ein Weg für den Frieden" besorgt. Der Überfall auf eine syrisch-katholische Kirche in der irakischen Hauptstadt Bagdad Ende Oktober sei ein "niederträchtiger Angriff" gewesen.
Zugleich warnte Benedikt XVI. vor einer Verbannung der Religion aus dem öffentlichen Leben. Die "Verleugnung der Geschichte und der religiösen Symbole, die die Identität und Kultur der Mehrheit der Bürger widerspiegeln" sei in den westlichen Ländern eine "raffiniertere Formen der Feindseligkeit gegenüber der Religion". Junge Menschen kämen so mit dem "wertvollen geistigen Erbe" ihrer Länder nicht mehr in Berührung.
Ethische Beiträge nicht marginalisieren
Dies widerspreche einer ausgewogenen Sicht des Pluralismus, so der Papst. Die religiöse Dimension der Kultur, die sich über Jahrhunderte hin vor allem auf in ehtischer und sozialer Hinsicht herausgebildet habe, bedeute keineswegs eine Diskriminierung Andersgläubiger, sondern fördere das Gemeinwohl und die Integration. Auch der ethische Beitrag der Religion für die Politik dürfe nicht marginalisiert oder verboten werden.
Benedikt XVI. fordert in seiner Botschaft ein entschiedenes Eintreten gegen religiösen und antireligiösen Fundamentalismus. Für Fanatismus und gegen die Menschenrechte verstoßende Handlungen gebe es keine Rechtfertigung, "am wenigsten, wenn sie im Namen der Religion geschehen". Rechtsordnungen, die solche Entwicklungen zuließen oder förderten, kämen ihrer Aufgabe, das Recht jedes einzelnen Bürgers zu schützen, nicht nach, erklärte der Papst. Dieses Recht dürfe "nicht der Willkür des Gesetzgebers oder der Mehrheit ausgesetzt werden".
Der Papst betonte zudem, dass die Religionsfreiheit auch für das öffentliche Leben und im Fall eines Religionswechsels gelten müsse. Niemand dürfe auf Hindernisse stoßen, wenn er sich einer anderen Religion anschließen wolle oder sich zu keiner Religion bekennen möchte.
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Text:
KNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH | Foto: Michael Bönte
01.01.2011
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