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11.02.2012
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Reagenzgläser in einem Labor.

Reagenzgläser in einem Labor.

Der Moraltheologe Klaus Arntz zur Präimplantationsdiagnostik

"Achtung vor krankem Leben fehlt"

Augsburg / Bistum. Laut Bundesgerichtshof dürfen Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung entstehen, vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch untersucht und bei Schädigung verworfen werden. Der Protest der Kirche war einhellig. Die Sicht der Moraltheologie erläutert Professor Dr. Klaus Arntz aus Augsburg.

Kirche+Leben: Viele Ärzte und werdende Eltern halten es für wünschenswert, Gen-Defekte so früh wie möglich zu erkennen. Das sei besser, als wenn Schädigungen erst während der Schwangerschaft entdeckt würden und möglicherweise zu einer Abtreibung führten. Die Kirche urteilt grundsätzlich anders. Wie kann man diese Position verständlich machen?

Professor Dr. Klaus Arntz: Auch wenn die Begriffe ähnlich klingen: Pränataldiagnostik und Präimplantationsdiagnostik sind aus ethischer und rechtlicher Sicht nicht miteinander vergleichbar. Die vorgeburtlichen Untersuchungen im Mutterleib, zum Beispiel Ultraschall, verfolgen ganz eindeutig eine therapeutische Zielsetzung im Interesse des Ungeborenen. Die Präimplantationsdiagnostik hingegen ist eine Technik zur Selektion des gesunden und zur Verwerfung des ungesunden Embryos. Das ist aus moraltheologischer Sicht abzulehnen. Die These, bei der PID handele sich um einen "vorgezogenen, sanften Schwangerschaftsabbruch", ist irreführend. Die gesetzlichen Regelungen des Paragrafen 218 tragen der besonderen Konfliktsituation Rechnung, die darin besteht, dass das Leben von Mutter und Kind in der Schwangerschaft auf einmalige Weise miteinander verbunden sind. Das ist der Grund, warum das Embryonenschutzgesetz von 1990 strenge Regelungen zum Schutz des menschlichen Lebens aufgestellt hat.

Kirche+Leben: Viele Menschen sehen den Nutzen der Präimplantationsdiagnostik darin, Leid zu verhindern oder zu minimieren. Wie weit können Sie diesen Standpunkt nachvollziehen – und was antworten Sie als Moraltheologe?

Professor Dr. Klaus Arntz, Moraltheologe.

Arntz: Der Wunsch, ein gesundes Kind zu bekommen, ist verständlich. Berechtigte Anfragen sind jedoch an das vermeintliche Recht auf ein eigenes Kind und mehr noch an das Recht auf ein gesundes Kind zu richten. Die für eine erfolgreiche PID notwendige Herstellung "überzähliger Embryonen" ist ethisch bedenklich. Eine "Zeugung auf Probe" wurde vom Gesetzgeber bisher aus guten Gründen verboten. Die Überlegung, zukünftiges Leid von den Kindern und den Eltern durch eine PID und die daraus resultierende Verwerfung kranker Embryonen abzuwenden, greift zu kurz. Vielmehr dokumentiert diese Auffassung den schwindenden Respekt und die fehlende Achtung vor krankem und behindertem Leben.

Kirche+Leben: Kritiker der PID sagen, man dürfe einem Kind die Lebenschance auch dann nicht nehmen, wenn es schwerstbehindert zur Welt kommen sollte. Was sagen Sie als Seelsorger Menschen, die fürchten, Eltern eines schwerstbehinderten Kindes zu werden und damit eigene Entfaltungsmöglichkeiten zu verlieren?

Arntz: Die Bereitschaft, ein Kind zur Welt zu bringen, bedeutet eine ganz besondere Verantwortung und ist zugleich ein großes Geschenk für die Eltern. Der Mut, einem behinderten Kind das Leben zu schenken, verdient daher größte Hochachtung und verlangt die umfassende Solidarität von Seiten der Gesellschaft. Es besteht die berechtigte Befürchtung, dass die modernen Techniken der Fortpflanzungsmedizin dazu beitragen könnten, die Akzeptanz für behindertes Leben zu verringern. Mittelfristig könnte dies dazu führen, dass sozialpolitische und behindertenpädagogische Initiativen zurückgefahren werden und sich damit die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Annahme eines behinderten Kindes nachhaltig verschlechtern.

Kirche+Leben: Immer neue medizinische Möglichkeiten im frühesten Stadium menschlichen Lebens – und die Reaktion der Kirche scheint vorhersehbar: ein klares Nein. Bleibt der wissenschaftliche Fortschritt ohne Konsequenz für die Moraltheologie?

Arntz: Die kirchenamtliche Lehre erscheint vielen wie eine Fortschrittsverweigerung. Das ist jedoch nicht der Fall. Insbesondere der Einsatz für das ungeborene Leben steht im Dienst an der Gerechtigkeit unter Berücksichtigung der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Die Fortschritte in der Biomedizin sind differenziert zu beurteilen. Die beachtlichen Erfolge bei der Reprogrammierung von Stammzellen, an denen das münstersche Max-Planck-Institut federführend beteiligt ist, weisen in diesem Zusammenhang in die richtige Richtung. Die Forscher erhoffen sich mittelfristig, auf diesem Weg zu einer ethisch unbedenklichen Art der Gewinnung von Stammzellen zu kommen.

Das Stichwort: PID und PND

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen genetisch untersucht, ehe sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Untersuchungen während der Schwangerschaft zählen zur Pränataldiagnostik (PND).

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