
Bischof Stephan Ackermann.
Vatikandokument zu sexuellem Missbrauch
Ackermann: Keine automatische Anzeigepflicht
Bonn. Der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, sieht auch nach dem am Montag veröffentlichten Vatikandokument keine automatische Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch im kirchlichen Bereich.
"In dem Dokument heißt es lediglich, dass das staatliche Gesetz hinsichtlich der Anzeige von Verbrechen bei den zuständigen Behörden beachtet werden muss", erklärte der Trierer Bischof am Dienstag (14.04.2010)in Bonn. "Das ist auch für uns selbstverständlich."
Ackermann verwies darauf, dass es in Deutschland aus gutem Grund keine Anzeigenpflicht bei Missbrauchsfällen gebe. Auch Experten und Opferorganisationen hätten vor einem solchen Automatismus gewarnt. Zwar müssten in diesem Fällen die "berechtigten Interessen des Staates" gesehen werden; dennoch hätten der Schutz und die Bedürfnisse der Opfer Vorrang. Die Bischofskonferenz wolle bis zum Sommer überlegen, wie beide Interessen bei der Neuformulierung ihrer Leitlinien angemessen berücksichtigt werden könnten.
Der Vatikan hatte am Montag erstmals explizit die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden bei Fällen von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche betont. "Die zivilen Rechtsvorschriften betreffend die Anzeige von Verbrechen bei den zuständigen Behörden sollten immer befolgt werden", heißt es in einer auf der Website des Vatikans veröffentlichten Richtlinie. Medien hatten daraus auf eine Anzeigepflicht geschlossen.
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KNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH | Foto: Archiv
14.04.2010
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