
Leiden, Sterben und Auferstehen Jesu Christi sind der Mittelpunkt des Osterfestkreises.
Bundesarbeitsgericht:
Ostern ist kein Feiertag
Bistum. Ostersonntag ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kein gesetzlicher Feiertag. Wer an diesem Tag arbeiten müsse, habe deshalb keinen Anspruch auf Feiertagszuschlag, sondern lediglich auf den Sonntagszuschlag, entschieden die Erfurter Richter. Sie verwiesen darauf, dass Oster und Pfingstsonntag in 15 von 16 Bundesländern kein gesetzlicher Feiertag sei.
Das Gericht wies damit eine Klage von Beschäftigten einer Großbäckerei in Niedersachsen ab. Der Arbeitgeber hatte über Jahre den im Manteltarifvertrag vereinbarten Feiertagszuschlag von 175 Prozent gezahlt.
Ab 2007 wurde jedoch nur noch der tarifliche Sonntagszuschlag von 75 Prozent überwiesen. Die Vorinstanzen hatten den Arbeitnehmern Recht gegeben. Sie hatten damit argumentiert, dass Oster- und Pfingstsonntag in der christlichen Welt Feiertage seien.
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KNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH | Foto: Michael Bönte
19.03.2010
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