
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann, Beauftragter der Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs.
Ackermann: Regeln bisher "nicht in allen Punkten präzise genug"
Bischöfe verschärfen Richtlinien bei sexuellem Missbrauch
Trier. Angesichts der im Frühjahr bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche verschärft die Deutsche Bischofskonferenz ihre Missbrauchs-Richtlinien. Die Leitlinien von 2002 seien "nicht in allen Punkten präzise genug" gewesen, sagte der Missbrauchs-Beauftragte der Konferenz, Bischof Stephan Ackermann, bei der Vorstellung der Neufassung am Dienstag (31.08.2010) in Trier.
Der Text erweitert die bisherigen Regeln an zentralen Stellen. Breiter gefasst wurde der Anwendungsbereich. Die Leitlinien gelten nicht mehr nur für Kleriker und andere Kirchenmitarbeiter, sondern ausdrücklich auch für Ordensangehörige in Bistumsdiensten und Ehrenamtliche. Auf Basis des Textes erlässt jeder Bischof Richtlinien für sein Bistum. Allen Rechtsträgern, für die nicht ein Bischof zuständig ist, das sind zum Beispiel Orden, wird "dringend empfohlen", die Richtlinien zu übernehmen.
Frühere Information der Staatsanwaltschaft
Neu geregelt wurde die Zusammenarbeit mit der staatlichen Strafverfolgung. Eine generelle Anzeigepflicht gibt es weiterhin nicht. Grund sei der mögliche Wunsch des Opfers nach Vertraulichkeit. Die Staatsanwaltschaft soll laut Ackermann "grundsätzlich informiert" werden. Diese "Pflicht" entfalle "nur ausnahmsweise, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des mutmaßlichen Opfers entspricht", betonte der Bischof. Anstelle des Opfers können auch Erziehungsberechtigte diesen Wunsch äußern. Die Kirche behält sich vor, Missbrauchs-Hinweise gerade bei Gerüchten und anonymen Schreiben vor der Weitergabe auf Plausibilität zu prüfen.
Damit setzt die Information staatlicher Stellen früher ein. Bisher sahen die Leitlinien vor, "in erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger" die Staatsanwaltschaft zu informieren. Nun genügen nach Ackermanns Worten "tatsächliche Anhaltspunkte".
Der Bischof unterstrich, dass es sich bei der kirchlichen und der staatlichen Untersuchung um "zwei parallel laufende Verfahren" handele. Die kirchenrechtliche Untersuchung sei "in keiner Weise vorgeordnet". Allerdings solle versucht werden, Mehrfachvernehmungen von Opfern zu vermeiden.
Beauftragter soll nicht zur Bistumsleitung zählen
Genauere Angaben machen die neuen Richtlinien auch zur Person des Missbrauchs-Beauftragten jeder Diözese. Dieser soll ausdrücklich "nicht zur Leitung des Bistums gehören". Bei einer größeren Kommission soll mindestens ein Mitglied nicht zur Bistumsspitze zählen.
Neben der Kommission sollen die Bistümer ständige Beraterstäbe für Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch einrichten. Dafür empfehlen die Bischöfe Juristen, Fachleute aus Psychiatrie, Psychotherapie sowie "möglichst auch" aus der forensischen Psychiatrie.
Prävention Thema der Herbst-Vollversammlung
Anders als bisher verlangen die Richtlinien nun ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz von allen, die haupt- und nebenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden. Für Täter wird eine Rückkehr in diesen Bereich ausgeschlossen.
Das Thema Prävention wird die Bischöfe weiter beschäftigen. Ackermann sagte, er sei gebeten worden, "die vielfältigen und guten Präventionsinitiativen der Bistümer" auf die verbindliche Grundlage einer gemeinsamen "Rahmenordnung" zu stellen. Der Entwurf soll bis zur Herbst-Vollversammlung der Bischofskonferenz vorliegen, die am 20.09.2010 in Fulda beginnt.
Keine Aussage zu finanziellen Entschädigungen
Die Frage nach finanziellen Entschädigungen für Opfer regeln die Richtlinien bewusst nicht. Die Bischöfe hielten ein abgestimmtes Verhalten aller Beteiligten am "Runden Tisch Missbrauch" der Bundesregierung "unverändert für richtig und wichtig", betonte Ackermann. Andernfalls könne "eine ungleiche Behandlung neue Ungerechtigkeiten für die Opfer bewirken". Für die Gespräche in Berlin kündigte er "Eckpunkte" an, die Vertreter der Orden und der Bischofskonferenz gemeinsam erarbeiten.
Die bisher geltenden Richtlinien seien bereits "sehr praktikabel" gewesen, sagte der Bischof. Er verwies darauf, dass "die allermeisten der jetzt bekannt gewordenen Fälle vor dem Erlass der Leitlinien" von 2002 geschehen seien.
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Text: Jens Joest | Foto: Michael Bönte
31.08.2010
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