
Schon kurz nach dem Tod von Schwester Euthymia setzte eine Welle der Verehrung ein.
Der Seligsprechungsprozess
Unerklärliches finden
Der Weg war lang. Und zeigte nicht immer die Aussicht auf Erfolg. Doch die "Anwälte" von Schwester Maria Euthymia haben nicht aufgegeben. Fast 42 Jahre dauerte der Seligsprechungsprozess. Im März 2000 dann kam die Nachricht aus Rom: Der außerordentliche Heilungsvorgang an der Hand von Schwester Avelline werde als ein auf Fürsprache von Schwester Euthymia erfolgtes Wunder anerkannt. Damit war die wichtigste Voraussetzung für die Seligsprechung erfüllt.
Bereits wenige Wochen nach dem Tod von Schwester Maria Euthymia am 9. September 1955 setzte eine Welle der Verehrung. Gleichzeitig wurde auch bereits begonnen, Indizien ihres Lebens zusammenzutragen. Auf Antrag der Clemensschwestern leitete der münsterische Bischof Michael Keller Ende 1959 den Seligsprechungsprozess ein.
32 Zeugen berichten
Sämtliches Material aus dem Leben von Schwester Euthymia wurde gesammelt: Briefe, Postkarten, Notizbücher und lose Zettel. Zudem berichteten 32 Zeugen über ihr Leben. Dazu gehörte auch die damals 81-jährige Mutter von Schwester Euthymia. 1962 wurden diese Unterlagen an die zuständige Kongregation in Rom übergeben. Im Zuge des Prozessverlaufes machten weitere Zeugen Aussagen zu Euthymia. Das komplette Aktenmaterial wurde Anfang 1986 in der so genannten Positio zusammengefasst an die Kongregation für Heiligsprechungen weitergeleitet.
Auf Grundlage der Positio gaben nun auch neun Theologen unabhängig voneinander ihr Votum ab. Nach Diskussionen in der Vollversammlung der Kongregation sprach Papst Johannes Paul II. am 1. September 1988 den "Heroischen Tugendgrad der Dienerin Gottes Schwester Euthymia" zu.
Wunderprozess schließt sich an
Entsprechend den Regeln schloss sich 1988 der so genannte Wunderprozess an. Darin muss bewiesen werden, dass auf Fürsprache eines Verstorbenen ein nach menschlichem Verstehen nicht zu erklärendes "Wunder" geschehen ist. Es soll der Nachweis geführt werden, Gott selbst ist es, der das vorbildhafte Tun und Wirken eines Dieners Gottes auf Erden nach dessen Tod durch Zeichen und Wunder bekräftigt.
Bei Schwester Euthymia handelt es sich um die Heilung der verbrannten Hand ihrer Mitschwester M. Avelline Koenen. Um der auch fachärztlicher Sicht unerklärlichen Heilung die theologische Qualifikation eines Wunders zusprechen zu können, mussten die Sachverständigen der Konkregation noch eine abschließende Beurteilung des Falles abgeben. Das haben sie am 22. Oktober 1999 getan. Ihr Ergebnis war positiv: Sie hielten den Heilungsvorgang an der Hand von Schwester Avelline Koenen für unerklärlich. Damit stimmten sie dem medizinischen Gutachtern zu und waren der Überzeugung, dass dieser Heilungsvorgang der Anrufung von Schwester Euthymia zuzurechnen ist. - Der feierlichen Seligsprechung stand damit nichts mehr im Wege.
Text: Norbert Göckener | Foto: Euthymia Archiv
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