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24.05.2012
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Erzbischof Zollitsch

Erzbischof Zollitsch warnte vor einer "verhängnisvollen Weichenstellung" bei der Stammzellgesetzgebung.

Novellierung des Stammzellgesetzes

Zollitsch warnt vor Liberalisierung

Freiburg. Die katholische Kirche warnt vor einer "verhängnisvollen Weichenstellung" bei der Stammzellgesetzgebung. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, rief im April 2008 in Freiburg die Abgeordneten des Bundestags auf, eine Liberalisierung der Forschung zu verhindern. An diesem Freitag entscheidet das Parlament über eine Novellierung des Stammzellgesetzes, die Forschern in Deutschland den Import von neueren Stammzelllinien ermöglichen soll.

Zollitsch äußerte am Donnerstag in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) zugleich deutliche Kritik am Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber. "Ein Bischof ist Bischof, nicht Politiker", sagte er. Huber sei mit seinem Plädoyer für eine Änderung des Stammzellgesetzes zu einem Kronzeugen der Befürworter der Stichtagsverschiebung geworden. Damit habe er dem gemeinsamen Zeugnis der Kirchen für den Lebensschutz keinen Dienst erwiesen. Die katholische Kirche vertrete mit ihrer mahnenden Haltung auch kein katholisches Sondergut.

Weiter warnte Zollitsch davor, Forschungsfreiheit zu Lasten des uneingeschränkten Respektes vor der Menschenwürde hervorzuheben. Ihn irritiere, wie einseitig sich Politiker bei der Betonung der Forschungsfreiheit auf das Grundgesetz beriefen, das zuerst die Menschenwürde betone und der Verfügbarkeit des Gesetzgebers entziehe. Dabei, so Zollitsch, helfe auch die "gebetsmühlenartige Verabsolutierung" der Parole "Ethik des Heilens" nicht weiter. Man dürfe Leben nicht gegen Leben abwägen. Zollitsch verwies auf immer wieder neue Medienberichte der vergangenen Monate über erfolgreiche alternative Forschungsmethoden. "Das zeigt doch, wie unangebracht diese jetzige Eile ist", meinte er.

Der Bundestag soll entscheiden, ob die Forschung an embryonalen Stammzellen in Deutschland beibehalten, ausgeweitet oder eingestellt werden soll. Derzeit dürfen Forscher in engen Grenzen embryonale Stammzellen verwenden, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 im Ausland entstanden.

Text: Öffnet externen Link in neuem FensterKNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH | Foto: Bönte, Bauer
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