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24.05.2012
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Embryo

Ein menschlicher Embryo auf einem Ultraschallbild: embryonale Stammzellen gelten als Alleskönner.

Embryonale Stammzellen:

Bundestag weitet Forschung aus

Berlin. Künftig wird in Deutschland umfassender als bislang mit menschlichen embryonalen Stammzellen geforscht. Der Bundestag beschloss im April 2008 in Zweiter und Dritter Lesung eine Ausweitung des Imports von embryonalen Stammzellen. Damit wird der gesetzliche Stichtag beim Stammzellimport von 2002 auf Mai 2007 verlegt. Dem entsprechenden Gesetzentwurf stimmten 346 Abgeordnete aller Fraktionen zu. 228 votierten mit Nein. Sechs enthielten sich. 32 Abgeordnete gaben ihre Stimme nicht ab. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Vor der Entscheidung standen sich in einer rund zweistündigen Debatte die gegensätzlichen Positionen unvereinbar gegenüber. Redner der unterschiedlichen Konzepte appellierten für mehr Forschung oder eine konsequente Ausrichtung am Lebensschutz.

Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) warb als erste Rednerin erneut für eine einmalige Verschiebung des Stichtags. Sie mahnte, auch die ethischen Überzeugungen der Wissenschaftler ernstzunehmen. Es gehe bei der Forschung lediglich um Embryonen, bei denen die Entscheidung bereits getroffen sei, sie nicht für eine Schwangerschaft einzusetzen. Die Voraussetzung zum Leben sei ihnen damit bereits genommen. Auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) warb für diesen Weg. Dagegen warnten die Ministerinnen im Bundeskanzleramt Maria Böhmer und Hildegard Müller (beide CDU) entschieden vor einer Verschiebung des Stichtags. Wer diesen einmal verschiebe, hebe ihn letztlich auf.

In der häufig von Beifall begleiteten Debatte ergriffen insgesamt 21 Abgeordnete das Wort. 13 plädierten für eine Ausweitung der Forschung an embryonalen Stammzellen, acht dagegen. Das entsprach der Zahl der offiziellen Unterstützer bei den vorher eingereichten Anträgen. Die Meinungsäußerungen gingen quer durch die Fraktionen. Lediglich von der CSU ergriff kein Abgeordneter das Wort.

Am Morgen hatten Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, sich gegen eine Liberalisierung ausgesprochen. Lammert sagte im Deutschlandfunk (DLF), er werde für eine Beibehaltung des derzeitigen Stammzellgesetzes votieren. Zollitsch plädierte für eine konsequente Einstellung der Arbeiten mit embryonalen Stammzellen. Menschliches Leben dürfe nicht zu Forschungszwecken getötet werden.

Text: Öffnet externen Link in neuem FensterKNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH | Foto: Michael Bönte
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