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24.05.2012
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Papst Benedikt XVI.

Papst Benedikt XVI.

Papst veröffentlicht Erlass zur tridentinischen Messe

Feier der traditionellen Liturgie erleichtert

Vatikanstadt. Papst Benedikt XVI. hat die Feier der tridentinischen Messe in der Form von 1962 erleichtert. Ein so genanntes "Motu Proprio", nach seinen lateinischen Anfangsworten "Summorum pontificum", wurde im Juli 2007 im Vatikan veröffentlicht. Das Schreiben knüpft traditionelle Gottesdienste, die der Priester in lateinischer Sprache und mit dem Rücken zur Gemeinde zelebriert, allerdings weiterhin an Bedingungen. Der Erlass trat zum 14. September 2007 in Kraft.

In einem Begleitbrief an die etwa 4.000 Bischöfe der Welt betont der Papst, die Entscheidung taste weder die Bedeutung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) an noch die Liturgiereform. "Diese Befürchtung ist unbegründet", schreibt Benedikt XVI. Das aktuell gültige Messbuch von 1970 bleibe die "normale Form" der Eucharistiefeier. Seither feiern die Geistlichen Messen mit Blick zum Volk und in der Regel in der jeweiligen Landessprache. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Mainzer Kardinal Karl Lehmann, begrüßte den Schritt des Papstes als "Beitrag zur Versöhnung" mit den Anhängern der traditionellen Liturgie.

Alter tritt neben neuen Ritus

In dem Erlass, den der Papst "aus eigenem Antrieb" (lateinisch "motu proprio") veröffentlicht, nennt Benedikt XVI. die traditionelle Liturgie eine "außerordentliche Form" des einen römischen Ritus. Sie ist künftig an Werktagen "möglich". An Sonntagen und Festen kann zusätzlich zur Eucharistiefeier nach der erneuerten Liturgie auch ein Gottesdienst im tridentinischen Ritus angeboten werden. Zwischen Gründonnerstag und Ostersonntag sind keine Feiern nach dem Messbuch von 1962 zugelassen.

Musste bisher der Ortsbischof die Feier einer tridentinischen Messe gesondert genehmigen, liegt die Entscheidung künftig beim Priester. Eine Feier im alten Ritus sollen Gruppen beantragen dürfen, die in der entsprechenden Pfarrei "dauerhaft existieren". Auch Trauungen und Beerdigungen in tridentinischer Form werden erlaubt, ebenso die Spendung von Taufe, Krankensalbung, Buß- und Ehesakrament im alten Ritus. Stoße der Wunsch nach traditioneller Liturgie auf Ablehnung, können sich die Gläubigen an den Ortsbischof oder – bei anhaltenden Schwierigkeiten – an die Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei" wenden.

Lehmann: "Hilfe, die Einheit herzustellen"

Kardinal Lehmann erklärte, die deutschen Bischöfe würden die Initiative des Papstes "zur Versöhnung in der Kirche ... nachdrücklich unterstützen". Das besagt eine Stellungnahme, die die Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz verbreitete. Danach hofft Lehmann, dass die neuen Bestimmungen "eine Hilfe sind, die volle Einheit mit jenen herzustellen, die sich aufgrund der liturgischen Entwicklungen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil von der Gemeinschaft mit dem Papst getrennt haben".

Auf einer Pressekonferenz in Freising am Samstag zweifelte der Kardinal allerdings, ob es in Deutschland einen steigenden Bedarf an vorkonziliaren Messfeiern gebe. Dies behaupten Traditionalisten. Eine Umfrage im Auftrag der Bischofskonferenz hatte 2006 keine wachsende Nachfrage ergeben. Dennoch sei die Entscheidung des Papstes ein guter Anlass, eine würdige Feier aller Gottesdienste zu fördern, sagte Lehmann.

"Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch uns heilig und groß; es kann nicht plötzlich rundum verboten oder gar schädlich sein", schreibt Benedikt XVI. zur tridentinischen Messe. Ihren Reichtum gelte es zu bewahren. Die Messform hat ihren Namen vom Konzil von Trient (1545-1563), in dessen Folge sie entstanden war. Drei Jahre nach Inkrafttreten des neuen Erlasses sollen die Bischöfe dem Papst Bericht erstatten.

Mehr zum Thema in kirchensite.de:

  1. undefinedDer Erlass des Papstes zur tridentinischen Messe im Wortlaut

Text: Jens Joest, pd, Öffnet externen Link in neuem FensterKNA Katholische Nachrichtenagentur GmbH | Foto: Michael Bönte 07.07.2007

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