
Für die katholische Messfeiern gelten strikte Normen, die von den Priestern eingehalten werden müssen.
Vatikan schreibt Liturgie-Normen fest
"Redemptionis Sacramentum"
Vatikanstadt. Der Vatikan hat die bestehenden Normen für die katholische Messfeier festgeschrieben und die Priester weltweit ermahnt, sie nicht eigenmächtig zu verändern. In dem im April 2004 veröffentlichten Dokument werden die Bischöfe aufgefordert, über die genaue Einhaltung der liturgischen Vorschriften zu wachen.
Die Gläubigen können laut dem Papier schwere Verstöße entweder beim Ortsbischof oder direkt beim Vatikan anzeigen. Allerdings sollten sie Klagen "nach Möglichkeit" zunächst dem Ortsbischof vorlegen. Der Präfekt der Gottesdienst- und Sakramenten-Kongregation, Kardinal Francis Arinze, stellte die seit langem erwarteten Richtlinien mit dem Titel "Redemptionis Sacramentum" (Das Sakrament der Erlösung) in einer Pressekonferenz vor.
Schwere "Missbräuche" ausmerzen
Der 186 Paragrafen umfassende Normenkatalog geht auf zahlreiche Einzelheiten ein und spricht von der Notwendigkeit, schwere "Missbräuche" im Umgang mit der Liturgie auszumerzen. Diese gingen "gegen das Wesen der Liturgie und der Sakramente sowie gegen die Tradition und Autorität der Kirche".
Ohne bestimmte Länder zu nennen heißt es in dem Papier, an einigen Orten seien solche Praktiken in der Liturgie "zur Gewohnheit geworden". Es sei klar, dass "dies nicht zugelassen werden kann und aufhören muss". Eigenmächtige Veränderungen in der Liturgie führten zu Spaltungen in den Gemeinden.
Keine Rücknahme der Konzilsreformen
Entgegen Vorabmeldungen werden die durch das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) eingeführten liturgischen Reformen in dem Dokument nicht zurückgenommen, sondern bestätigt. Zugleich betont das Papier, dass auch Bischöfe und Bischofskonferenzen keine Befugnis mehr zu liturgischen Experimenten hätten, wie es sie etwa in den 1960er Jahren häufig gab. Für künftige Experimente sei die Erlaubnis der Sakramenten-Kongregation einzuholen.
In der Frage der Zulässigkeit weiblicher Messdiener wiederholt der Text die Rechtslage, dass Mädchen oder Frauen "nach dem Urteil des Diözesanbischofs und unter Beachtung der festgesetzten Normen zu diesem Altardienst zugelassen werden können". Auch der in konservativen Kreisen umstrittene Einsatz von Laien bei der Austeilung der Kommunion wird beibehalten. Allerdings erinnert das Dokument daran, dass Laien nur eingesetzt werden sollen, wenn es aus praktischen Gründen dringend erforderlich ist.
Aufsichtpflicht des Bischofs
Zum Thema ökumenischer Gottesdienste werden ebenfalls die kirchenrechtlichen Vorschriften in Erinnerung gerufen. Demnach kann ein solcher Gottesdienst die Teilnahme an der sonntäglichen Messfeier nicht ersetzen.
Breiten Raum widmet das Papier kirchenrechtlichen Fragen, vor allem der Aufsichtpflicht des Bischofs. Die Ortsbischöfe werden ermahnt, gegen Geistliche, die von den Normen wiederholt grob abweichen, kirchenrechtliche Strafen zu verhängen. Einschränkend heißt es, dies solle "immer im Geist der Wahrheit und der Liebe geschehen." Bei besonders schwer wiegenden Verstößen sollen die Bischöfe die Sakramenten-Kongregation benachrichtigen.
Zum Herunterladen:
Text:
KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH | Foto: Michael Bönte
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