Anzeige:
Werbung

kirchensite.de | Online mit dem Bistum Münster: Nachrichten aus der Kirche, katholischer Glaube, Spiritualität, Heiligenlexikon, Veranstaltungen, Seelsorge, Fürbitte, Bibelarbeiten, Dossiers.

. . . . .
Seite: Aktuelles  >  Vortrag von Bischof Genn beim Jahresempfang des Kath. Büros Niedersachsen
11.02.2012
Artikel drucken
Logo kirchensite.

Dokumentiert:

Vortrag von Bischof Genn beim Jahresempfang des Katholischen Büros Niedersachsen zum Thema "60 Jahre Grundgesetz"

Hannover / Bistum. Bischof Felix Genn hat am Mittwoch (28.10.2009) beim Jahresempfang des Katholischen Büros Niedersachsen zum Thema "60 Jahre Grundgesetz" gesprochen. kirchensite.de dokumentiert die schriftliche Fassung seines Vortrags.

Sehr verehrte Damen und Herren, zunächst möchte ich Ihnen, Herr Professor Bernard, ganz herzlich für diese Einladung danken, nicht nur an diesem Empfang teilzunehmen, sondern auch zu Ihnen ein Wort sagen zu können. Ich danke auch Ihnen, Herr Minister Stratmann, für die freundliche Begrüßung und Ihnen allen, dass Sie der Einladung des Katholischen Büros gefolgt sind, zumal gerade für die Parlamentarier ein arbeitsreicher Sitzungstag hinter Ihnen liegt. Sie bekunden damit die Wertschätzung der Arbeit des Katholischen Büros und Ihr Wohlwollen, mit uns eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen. Ich möchte diese Zusammenkunft als Gelegenheit sehen, mit Ihnen als neuer Bischof von Münster erstmals zusammenzutreffen und dies zugleich zum Anlass nehmen, für 60 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu danken und den Einsatz vieler Menschen lobend hervorzuheben. Wenn ich zugleich auch an gemeinsame ethische Grundlagen staatlichen und kirchlichen Handelns erinnere, so sage ich sicherlich nichts Neues, bezeuge aber zugleich, dass ich in meiner Eigenschaft als Bischof von Münster auf dieser Basis unsere Zusammenarbeit sehe.

Zugleich mit dem Jubiläum, 60 Jahre Grundgesetz, möchte ich auch an zwei weitere Daten erinnern, die für unser Land von großer Bedeutung sind: Den Ausbruch des II. Weltkrieges vor 70 Jahren, ein Ereignis, das die Landkarte Europas und der Welt wesentlich verändert hat. Wir nehmen vieles, was sich in unserem staatlichen Leben zuträgt, sowohl auf der Ebene unseres eigenen Landes als auch auf der Ebene Europas, wie selbstverständlich hin. Aber es ist nicht zuletzt hervorgegangen aus der Tatkraft vieler, die nach einer furchtbaren Zerstörung ein Gemeinwesen aufgebaut haben, das Frieden und Gerechtigkeit garantiert.

Wenn ich mich als neuer Bischof von Münster mit der Geschichte des mir nun anvertrauten Bistums beschäftige, dann werde ich oft auf einen meiner großen Vorgänger verwiesen, den mittlerweile selig gesprochenen Clemens August Kardinal von Galen. Ich lasse mir die Fotos und Bilder von den Tagen seines feierlichen Einzugs in Münster, nachdem Papst Pius XII. ihn zum Kardinal erhoben hatte, sehr zu Herzen gehen; und dies nicht bloß deshalb, weil es die letzten Lebenstage des Kardinals gewesen sind, sondern vor allem, weil sie sich in einer Ruinenstadt zutrugen. Was ist damals alles äußerlich zerstört worden! Vor allem aber: Was ist alles innerlich zerstört worden! Wie viele leibliche, aber auch geistige Tote hat die Verachtung des Menschen gekostet! Wie viele Ruinen werden aufgerichtet, wenn der Geist des Menschen keine innere Orientierung und Klarheit mehr erhält, sondern verwirrt wird und die Weite der europäischen Kultur, die ohne das Christentum nicht denkbar ist, auf den kleinen Blick zugunsten einer Nation fixiert wird!

Das andere Ereignis, an das ich erinnern will, ist der Fall der Mauer vor 20 Jahren. Dieser Fall steht im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch einer anderen Ideologie, die dem Menschen dienen wollte, die aber letztlich als Humanismus ohne Gott zur Tragödie wurde. In diesem Sinne ist die 60-jährige Feier des Grundgesetzes die Erinnerung an ein Ethos, das dem Ungeist des Nationalsozialismus eine Wertschätzung des Menschen gegenüber stellte, und das zugleich eine Hoffnung in sich enthielt, Deutschland in diesem Ethos zu vereinen und den Menschen in dem vom Kommunismus beherrschten Gebiet eines Tages Einigkeit und Recht und Freiheit zuteil werden zu lassen.

60 Jahre Grundgesetz – Dankbarkeit und Verpflichtung

Das Grundgesetz wird 60 Jahre alt. Das ist zunächst auch für die Christen und Kirchen in unserem Land ein Grund zu tiefer Dankbarkeit. Aus den Erfahrungen der nationalsozialistischen Terrorherrschaft sowie des Elends des 2. Weltkriegs und seiner Folgen haben die Mitglieder des Parlamentarischen Rates mit dem Grundgesetz und den dort verankerten Werten eine Verfassung geschaffen, die das entscheidende Fundament für die Entwicklung Deutschlands zu einer freiheitlichen Demokratie und einem sozialen Rechtsstaat gelegt hat.

Kürzlich hat Professor Hans-Peter Schneider vom Deutschen Institut für Föderalismusforschung bei der Feier zum 60-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes im Niedersächsischen Landtag ausdrücklich darauf verwiesen, dass nicht nur der Parlamentarische Rat, sondern vor allem auch die Ministerpräsidenten der Länder, die sich damals schon gebildet hatten, einen entscheidenden Beitrag zum Grundgesetz geliefert haben. Ich kann hier nicht auf das eingehen, was besonders auch von der Seite der niedersächsischen Vertreter in den Parlamentarischen Rat eingebracht wurde. Mit dem Grundgesetz jedenfalls begann für Deutschland eine beispiellos lange Geschichte in Frieden, Freiheit und wirtschaftlichem Wohlstand.

Nun ist eine Verfassung aber kein in sich abgeschlossenes Rechtsdokument. Vielmehr muss sie in der ständigen Auseinandersetzung mit widersprüchlichen Interessen und sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnissen weiter ausgestaltet, interpretiert und entwickelt werden. Nur durch einen verantwortlichen Umgang mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen, der die Balance zwischen Kontinuität und Wandel wahrt, konnte sich das Grundgesetz in den 60 Jahren seines Bestehens im politischen Alltag bewähren. Es hat sich sowohl in den Krisenzeiten der deutschen Demokratie, als auch in Zeiten des Aufbruchs z. B. bei der Wiederherstellung der Deutschen Einheit als tragfähig erwiesen. Es hat damit einerseits seine politische und verfassungsrechtliche Stabilität unter Beweis gestellt, andererseits aber auch gezeigt, dass es offen genug ist für neue gesellschaftliche Entwicklungen bis hin zum Prozess der europäischen Einigung. In visionärer Weise enthält nämlich die Präambel des Grundgesetzes bereits die Perspektive der europäischen Integration. Diese Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht engagierte Personen in den Verfassungsorganen dafür Mitsorge getragen hätten, dass unser Staat sich als freiheitliche Demokratie und sozialer Rechtsstaat entwickelt und gefestigt hat. Vor allem aber lebt die Verfassung vom Engagement ihrer Bürger, ihrem konkreten Einsatz zur Verwirklichung der in ihr verbrieften Werteordnung. Deshalb gilt es, in diesem Jahr des Jubiläums vielen zu danken.

Wenn es vielleicht anfänglich Bedenken der katholischen Kirche gegenüber dem Grundgesetz, etwa im Blick auf den konfessionellen Religionsunterricht, gegeben haben sollte, so haben sich diese innerhalb der letzten Jahrzehnte als unberechtigt erwiesen. Mit dem auf der Basis der freien Religionsausübung zugesicherten Recht auf Mitgestaltung der Gesellschaft hat das Grundgesetz für das Staat-Kirche Verhältnis Regelungen getroffen, die – im vollen Bewusstsein um die Verschiedenheit beider und ihrer grundsätzlichen Trennung – eine fruchtbare Kooperation ermöglichen. Zu erinnern ist hier vor allem an die so genannten "res mixtae", also die gemischten Angelegenheiten, bei denen Kirche und Staat jeweils einen gewissen Anteil haben. An erster Stelle ist die Tätigkeit der Kirchen in staatlichen Einrichtungen zu nennen, wie z. B. Schule, Krankenhaus, Gefängnis, Militär.

Die überwiegende Anzahl der Themen von gemeinsamem Interesse bezieht sich auf Fragen der Erziehung und Bildung sowie der sozialen Dienste. Dies beginnt bei den Kindertageseinrichtungen, die sich zu einem großen Teil in der Trägerschaft der Kirchen befinden, und reicht bis hin zur Präsenz der Theologie als Wissenschaft im Rahmen der staatlichen Hochschulen. Ein weiteres wichtiges Gebiet sind das Gesundheitswesen und die sozialen Einrichtungen, weil die Kirchen über Caritas und Diakonie Träger solcher Einrichtungen sind. Umgekehrt gewährt der Staat der Kirche die Möglichkeit des konfessionellen Religionsunterrichts und in unterschiedlicher Weise das Recht, vollwertige Privatschulen zu unterhalten. Rechtliche Grundlage dieser partiellen Kooperation von Staat und Kirche ist für Deutschland das Staatskirchenrecht, das sich in einem langen historischen Prozess entwickelt hat und dessen Regelungen ins Grundgesetz aufgenommen worden sind. Es hat sich in all den Jahren als verlässlicher Rahmen für das konkrete Zusammenwirken von Staat und Kirche erwiesen.

Als ehemaliger Bischof von Essen möchte ich hier in besonderer Weise und mit ausdrücklichem Dank erwähnen, dass das Staat-Kirche-Verhältnis in Deutschland immer wieder zum Thema der so genannten Essener Gespräche geworden ist, die seit 1966 ununterbrochen im Bistum Essen stattfinden. In den letzten Jahren durfte ich daran teilnehmen. Dabei habe ich gespürt, wie kompetente Staatskirchenrechtler, Juristen, Theologen, Frauen und Männer aus verschiedenen Bereichen über Fragen dieses Zusammenwirkens von Staat und Kirche diskutiert haben. Viele Aspekte können dabei berührt werden. Die Essener Gespräche sind eine Fundgrube und eine bedenkenswerte Bibliothek. Sie zeigt, wie lebendig das Verhältnis von Staat und Kirche sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat, und wie sich bei aller Unterschiedlichkeit der Aufgaben ein gutes Miteinander gestalten lässt.

Aber deshalb können wir beim 60-jährigen Jubiläum auch unseren Blick auf die Zukunft richten. Der im Grundgesetz formulierte Anspruch bedeutet immer auch Verpflichtung und ist eine ständige Herausforderung. Bevor ich aktuelle Herausforderungen, Probleme und Gefährdungen aus Sicht der katholischen Kirche kurz benennen möchte, ist es mir wichtig, den "Anspruch", das "Ethos", die "Werteordnung" des Grundgesetzes zu skizzieren, die unter sich verändernden Bedingungen immer wieder neu zu erinnern und zu bewahren ist. Es geht dabei keineswegs um eine rein akademische Frage theologisch-philosophischer Art, sondern sehr konkret um die Antwort auf die Frage, was vom Geist und Buchstaben der Verfassung her eine Gesellschaft im Innersten zusammenhält.

Das Ethos des Grundgesetzes

Die exponierte Nennung der Grundrechte – allen voran die unantastbare Würde des Menschen – zu Beginn des Grundgesetzes und die Garantie von unveränderbaren Grundsätzen (Art. 79 Abs. 3 GG) waren keine beliebige, sondern vielmehr eine programmatische Entscheidung der Urheber des Grundgesetzes. In dieser Werteordnung findet eine Grundthese seinen Niederschlag, die einerseits selbstverständlich ist, andererseits aber auch eine bleibende Herausforderung darstellt: "Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen." Man kann sich leicht vorstellen, dass gerade ein solcher Satz ein großes Gewicht bekommt aus den Erfahrungen des nationalsozialistischen Terrors, der den Menschen um eines nationalen Zieles verzweckt und den Menschen ihre Würde geraubt hat, die dieser Nation nicht zugehörten beziehungsweise sich nicht der Ideologie des Staates beugten. Dass die Menschenrechte den inhaltlichen Zusammenhalt und das tragfähige Fundament der Verfassung bilden, ist recht gesehen eine Revolution in der Verfassungsgeschichte: Am Anfang stehen keine Staatsziele wie z. B. die Souveränität, sondern das Menschenbild. Dieses Menschenbild des Grundgesetzes, so wird in einem Gemeinsamen Wort der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz "Demokratie braucht Tugenden" vom November 2006 erinnert, entspricht "in besonderer Weise dem christlichen Menschenbild. (…) Dieses Bild vom Menschen ist dadurch bestimmt, dass der Mensch zu freier Entscheidung fähig ist und zugleich immer in solidarischer Verbundenheit mit anderen lebt. Er ist zu verantwortlicher Selbstbestimmung herausgefordert. Sicher können aus dem christlichen Menschenbild nicht direkt ökonomische oder politische Handlungsanweisungen hergeleitet werden. Aber mit seinen zentralen Kategorien der Freiheit, der Würde und der Selbstbestimmung zeigt es einen ethischen Mindeststandard, der in jedem Fall gewahrt bleiben muss, wenn konkrete Entscheidungen getroffen werden." (Ebd. S. 12f.).

Die dem Grundgesetz vorangestellten Menschenrechte sind zwar in unserer christlich geprägten Kultur nicht erfunden, wohl aber durch sie als Wert gefunden worden. Im Letzten begründet das Ethos des Grundgesetzes, an der Spitze die unantastbare Würde des Menschen, das, was in der Präambel des Grundgesetzes unserer gesamten Verfassung und unserem Staat ins Stammbuch geschrieben ist: "In Verantwortung vor Gott und den Menschen". Das ist und bleibt ein Stachel im Fleisch unserer Verfassung:! Aus dieser Verantwortung vor Gott und den Menschen erschließt sich allererst der Sinn der Menschenwürde und der Menschenrechte als tragendes Wertfundament, das das Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft gewährleistet. Damit greift aus meiner Sicht eine Interpretation, wie sie heute von manchen Verfassungsrechtlern gegeben wird, zu kurz, die den Gottesbezug in der Präambel nur noch im "Totalitarismusverbot" sehen will. Freilich stellt sich die Frage: Kann das Ethos des Grundgesetzes in einem weltanschaulich – neutralen Staat, in dem jeder Bürger aufgrund der Religionsfreiheit mit und ohne Gottesglauben leben kann, tatsächlich vom Gottesbezug her begründet und universal einsichtig gemacht werden? Nicht nur für einen gläubigen Christen, sondern jedem Menschen, kann sich wertend erschließen, dass staatliches Handeln nie absolut gesetzt werden darf und sich der Mensch vor einer Instanz zu verantworten hat, die über die staatliche Ordnung hinausgeht. In erster Linie wird sich allerdings die christliche Sicht von der unantastbaren und damit jeder staatlichen Verfügung entzogenen Würde des Menschen aufgrund seiner Gottebenbildlichkeit dort den Bürgern unseres Landes erschließen und bewahrheiten, wo die einzelnen Christen und die Kirchen ihre Glaubensüberzeugung durch die tatkräftige Mitgestaltung einer humanen Gesellschaft verwirklichen und vorleben.

Ich betone dies ausdrücklich, weil auch die christliche Lehre von der Gottebenbildlichkeit des Menschen vielen heute nicht unmittelbar zugänglich ist. Dennoch ist sie von unserem Bekenntnis her die beste inhaltliche Füllung für den Begriff der Menschenwürde. Andere philosophische Denksysteme, vor allem in der Neuzeit, geben ihm einen anderen Inhalt. Sie denken zum Beispiel an das schöpferische Vermögen oder bringen damit die Gleichheit aller Menschen zum Ausdruck. Der große deutsche Philosoph Immanuel Kant denkt den Begriff von der Autonomie des Menschen her und versteht die den Menschen eigene Würde als Selbstzwecklichkeit. Menschenwürde darf keine Leerformel bleiben, und selbst wenn sie nur eine formale Größe ist, aus der keine konkreten Normen abzuleiten sind, braucht es Menschen, die, wie ich eben sagte, aufgrund ihrer Glaubensüberzeugung durch die tatkräftige Mitgestaltung einer humanen Gesellschaft verwirklichen und vorleben, was es um die Menschenwürde ist, um den unantastbaren und unverlierbaren Eigenwert der menschlichen Person.

Woher kommt und wie erhält sich in einer weltanschaulich pluralen Gesellschaft eines säkularen Staates überhaupt eine gemeinsame Werteordnung, die die Gesellschaft im Innersten zusammenhält? Wenn das viel zitierte Wort des berühmten Verfassungsrechtlers und ehemaligen Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde stimmt, dass "der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, die er selbst nicht garantieren kann"(1), dann steht der moderne säkulare Staat vor dem Dilemma, dass er die Grundwerte gesellschaftlichen Zusammenlebens zwar formulieren, aber weder selbst produzieren noch lebendig erhalten kann. Er ist darauf angewiesen, dass die Bürger diese wertgebundenen Überzeugungen in den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und Lebensbereichen verwirklichen und aktiv für ihren Erhalt eintreten. Der freiheitliche Staat kann zwar die verbindlichen ethischen Normen gesellschaftlichen Zusammenlebens weder produzieren noch garantieren, ist aber sehr wohl dazu verpflichtet, die Werteordnung des Grundgesetzes zu schützen, zu pflegen und aktiv zu fördern. Wir dürfen deshalb die weltanschaulich- religiöse Neutralität des Staates nicht bloß im Sinne negativer Religionsfreiheit auslegen, als sei der Staat von der Sorge um die ethischen Grundlagen völlig dispensiert. Damit wird nämlich das Mühen um verbindliche ethische Maßstäbe der Gesellschaft in die Freiheit und nicht selten in die Beliebigkeit des einzelnen Bürgers gestellt und in den Privatbereich abgeschoben.

Als Beispiel nenne ich, was die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 12. Dezember 2006 in ihrer "Berliner Rede zur Religionspolitik" an der Humboldt-Universität ausgeführt hat: "Im säkularen Verfassungsstaat kann Religion nicht mehr den Anspruch haben, das Leben der Menschen vollständig und verbindlich zu regeln. Religion bestimmt nicht mehr die gesamte gesellschaftliche Ordnung, sondern sie ist weitgehend zur Privatsache der einzelnen Staatsbürger geworden." Darum äußert sie auch den Verdacht, dass die "Wiederkehr der Religion" nur der Versuch sei, "die Religion für eine rückwärtsgewandte Gesellschaftspolitik dienstbar zu machen". (…) "Der Rückgriff auf die Religion ist eine Modeerscheinung von Autoren, denen alles zu unordentlich geworden ist in Deutschland. Er sagt viel über ihre Sehnsucht nach der Ordnung von gestern, aber er bietet keine Antworten auf die Fragen von heute." Wenn dann allerdings als Antwort lediglich auf die Loyalität gegenüber den Gesetzen verwiesen wird – "Diese Rechtstreue ist das unverzichtbare Minimum für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft" - dann mag dies zwar pragmatisch und im Blick auf den Alltag nicht unrichtig sein, aber mit Blick auf die in dem Vortrag selbst gestellten Fragen gewiss ungenügend und als Äußerung einer Bundesjustizministerin, die wohl in besonderer Weise für den authentischen Sinn unserer Verfassung in Verantwortung steht, unverständlich und enttäuschend.(2)

Hierzu hat Wolfgang Huber(3) im Rahmen der Essener Gespräche im Jahre 2007 ausdrücklich Stellung genommen. Er betont, dass die Prägekraft des Christentums für die freiheitlich-demokratische Grundordnung unersetzbar ist. Außerdem kann eine Bundesjustizministerin nicht von der Tatsache absehen, dass fast zwei Drittel der Bevölkerung zu einer Gemeinschaft eines christlichen Bekenntnisses gehören. Schon allein deswegen kann Religion nicht zur Privatsache erklärt werden. Ich stimme auch mit Bischof Huber darin überein, wenn er betont, dass die von Frau Zypries behauptete These, der Staat könne sich die Passivität nicht mehr leisten, die der Grund-Satz von Böckenförde signalisiere, nicht stimmt. Es hat nämlich nichts mit Passivität von Seiten des Staates zu tun, wenn er sich seine eigenen Voraussetzungen nicht garantieren kann. Es geht vielmehr um die Wurzeln und Grundlagen, aus denen das Grundgesetz lebt, und diese reichen tiefer als das, was die Urheber des Grundgesetzes formuliert haben. Mir zeigt allerdings eine solche Aussage wie die der Bundesjustizministerin, dass das Ethos des Grundgesetzes immer gefährdet bleibt und deshalb je neu von Generation zu Generation errungen werden muss.

Allerdings: Dass der moderne säkulare Staat weltanschaulich-religiös neutral zu sein hat, ist selbstverständlich; denn es bedeutet, dass er keine Religionen oder Kirchen begünstigen darf. Der Staat darf aber gerade in der heutigen gesellschaftlichen Situation einer zunehmenden Individualisierung und Pluralisierung sich nicht gegenüber den fundamentalen Grundwerten der Verfassung indifferent und rein passiv verhalten. Der Staat kann und muss selbst in seinem Handeln den Willen zur Förderung, zum Schutz, zur Pflege und zur Stützung der Grundwerte, wie z. B. dem Leben als höchstem Rechtsgut, bezeugen. Insofern kann man nicht im Blick auf das Ethos des Grundgesetzes von einer Passivität des Staates sprechen. Darum ist auch die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter dieses Ethos so wichtig.

Natürlich ist die Pflege des ethischen Konsenses in der Gesellschaft nicht die ausschließliche, ja auch nicht die primäre Aufgabe des Staates. Er teilt sie vielmehr mit allen Kräften der freien Gesellschaft, wie z. B. Medien, Verbänden, Parteien, Wirtschaft, Gewerkschaften und Kirchen.

Die Kirchen haben dabei keine Monopol-Verpflichtung. Sie dürfen sich auch nicht in die Rolle des Wächters und Hüters der Moralität in der säkularisierten Gesellschaft drängen lassen. Der Auftrag und die Möglichkeit der Kirchen, geistige und moralische Orientierung zu leisten, darf umgekehrt von den anderen gesellschaftlichen Gruppen und vom Staat nicht dazu benutzt werden, sich selbst der Förderung der Grundwerte zu entziehen und die Kirchen zu ethischen Stabilisatoren der Gesellschaft oder gar zu Handlangern des Staates zu degradieren. Die Kirchen haben ihren eigenen Auftrag. Sie müssen die bleibende Sorge um das "Leben" und das "Funktionieren" der Grundwerte mittragen. Da der Staat eben selber kein Sinnproduzent oder Garant von Grundwerten sein kann, soll er nach dem Willen des Grundgesetzes den Religionen und den Kirchen als Sinnträgern in der Gesellschaft einen aktiven Raum offen halten, in den diese sich selbst nach ihren Vorstellungen einbringen und in dem sie sich betätigen können (positive Religionsfreiheit). Die Kirchen müssen darum diesen offenen Raum in seiner positiven Bedeutung nützen. Sie haben nämlich die Freiheit und die Unabhängigkeit zum öffentlichen gemeinschaftlichen Bekenntnis des Glaubens, die Möglichkeit des Zeugnisses inmitten der säkularen Welt und die Freiheit des Andersseins gegenüber dem Druck gesellschaftlicher Konventionen. Damit protestieren sie auch – schon durch ihre Existenz und ihre Stimme – gegen das Verschweigen der öffentlichen Bedeutung von Glauben und Religion.

Nun möchte ich aus Sicht der katholischen Kirche aktuelle Herausforderungen, Gefährdungen und offene Probleme im Blick auf die Pflege und den Schutz dieses Ethos in unserer Gesellschaft ansprechen.

Aktuelle Herausforderungen und offene Probleme aus Sicht der katholischen Kirche

1. Der von den Urhebern des Grundgesetzes vor 60 Jahren aus christlichem Geist formulierte ethische Konsens als verbindlicher Maßstab gesellschaftlichen Zusammenlebens kann in der heutigen durch Individualisierung und Pluralisierung gekennzeichneten Gesellschaft nicht mehr vorausgesetzt werden. Wenn die Homogenität einer Gesellschaft sich auflöst, der innere Pluralismus sich immer mehr steigert, ergibt sich das Problem, wie Staat und Gesellschaft eine Sittlichkeit bewahren und fördern können; denn sie stehen auch nicht fern von der Gefahr, sich sich von den Fragen des konkret gelebten Ethos und der Religion immer mehr zurückziehen. Dadurch, dass die Verfassung an die grundlegenden Maßstäbe erinnert, nämlich die Würde des Menschen und sein Recht auf Leben und Unversehrtheit, bleibt der Anspruch bestehen, innerhalb dieser gesellschaftlichen Strömungen Klarheit in den Prinzipien und Treue zu den Fundamenten zu bewahren.

Nicht zuletzt angesichts der aktuellen Herausforderungen in der Medizin und Bioethik (Schutz ungeborenen Lebens, Embryonenforschung; In-vitro-Befruchtung, Präimplantationsdiagnostik, Umgang mit Kranken und Sterbenden) ist es nach Ansicht der katholischen Kirche entscheidend, dass die Anerkennung der Menschenwürde und des Lebensrechtes jeder Person auch zukünftig uneingeschränkt gewahrt bleiben. Es stimmt bedenklich, wenn sich in Politik und Gesellschaft die Stimmen derer mehren, die den absoluten Schutz der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht mehr in jedem Fall gelten lassen wollen(4). Es liegt daher nach Ansicht der katholischen Kirche in der Verwendung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken eine ethisch nicht verantwortbare Verletzung der Menschenwürde vor, weil kein noch so hoch stehender ethischer Zweck wie die Aussicht auf die Behandlung unheilbarer Krankheiten es rechtfertigt, menschliches Leben als Mittel zum Zweck zu gebrauchen, zu missbrauchen.

2. Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz (Art. 6 Abs. 1). Das beinhaltet den Auftrag an Staat und Gesellschaft, Mütter und Väter bei der engagierten und guten Erziehung ihrer Kinder nach Kräften zu unterstützen und auch in finanzieller Hinsicht abzusichern. Hier muss weiterhin mehr getan werden. Ehe und Familie bleiben die Keimzelle unserer Gesellschaft, und wir verstehen darunter als Katholische Kirche Familie, die in der Ehe von Mann und Frau gründet, selbst wenn es tragische Situationen von Brüchen und Leid gibt. Ehe und Familie bleiben daher auch für uns als Kirche besonderer Schwerpunkt der Seelsorge. Gerade in vielen Umbrüchen und Veränderungen unserer Gesellschaft wird deutlich, dass Menschen sich nach Beständigkeit, Verlässlichkeit und Solidarität sehnen. Deshalb muss es eine besondere Aufgabe für Politik und Gesellschaft sein, alles dafür zu tun, dass die in unserer Verfassung begründete Vorrangstellung von Ehe und Familie weiter gestützt und gefördert, und dass der Begriff der Ehe als der Verbindung von Mann und Frau nicht durch andere Tendenzen aufgeweicht wird.

3. Die Verfassung begründet unseren Staat als Sozialstaat. "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" (Art. 14 Abs. 2 GG). Gerade die jüngste internationale Finanzkrise als Folge eines unbegrenzten und nahezu unreglementierten "Turbo-Kapitalismus" hat auf dramatische Weise gezeigt, wohin es führt, wenn an die Stelle der Gemeinwohlorientierung und dem ganzheitlichen Menschenbild des Grundgesetzes, das durch Freiheit, Würde, Selbstbestimmung und solidarische Verbundenheit mit anderen Menschen charakterisiert ist, eine einseitige, auf unbegrenztes wirtschaftliches Wachstum und Bereicherung ausgerichtete ökonomische Orientierung tritt. Hier wird der Mensch auf den "homo oeconomicus" reduziert, der durch selbstbezogene Individualisierung, Gewinnstreben und persönliches Wohlergehen ohne Rücksicht auf Verluste bestimmt ist. Dies führt zu einer Ökonomisierung aller Lebensbereiche des Menschen und damit gerade nicht zu einer wirklichen Fortentwicklung der Menschheit im globalen Maßstab heute.

Vor diesem Problemhintergrund ist auch das massive Eintreten der Kirchen zum Schutz der Sonn- und Feiertage zu sehen. Die in unserer abendländisch-christlichen Kultur geprägten Zeiten der Ruhe von der Arbeit an Sonn- und Feiertagen entsprechen dem ganzheitlichen Wesen des Menschen und dienen dem Schutz des Humanum in unserer Gesellschaft.

Papst Benedikt der XVI. nimmt in seiner jüngsten Sozialenzyklika "Caritas in Veritate" aus Sicht der katholischen Soziallehre auf die aktuelle Krisensituation Bezug. Ihm geht es nicht darum, konkrete politische oder wirtschaftliche Handlungsanweisungen oder gar direkte Lösungskonzepte für die Krise anzubieten, sondern vielmehr um die ganzheitliche Sicht des Menschen, um Gerechtigkeit und Gemeinwohl als Ausdruck der "Liebe in Wahrheit", um Solidarität  und Subsidiarität als Grundprinzipien, die allein menschliches Leben und Zusammenleben in der Gesellschaft gelingen lassen.

Ich zitiere einige zentrale Sätze:"Das Wirtschaftsleben kann nicht alle gesellschaftlichen Probleme durch die schlichte Ausbreitung des Geschäftsdenkens überwinden. Es soll auf das Erlangen des Gemeinwohls ausgerichtet werden, für das auch und vor allem die politische Gemeinschaft sorgen muss. … Die Soziallehre der Kirche ist der Ansicht, dass wahrhaft menschliche Beziehungen in Freundschaft und Gemeinschaft, Solidarität und Gegenseitigkeit auch innerhalb der Wirtschaftstätigkeit und nicht nur außerhalb oder "nach" dieser gelebt werden können. Der Bereich der Wirtschaft ist weder moralisch neutral noch von seinem Wesen her unmenschlich und antisozial. Er gehört zum Tun des Menschen und muss, gerade weil er menschlich ist, nach moralischen Gesichtspunkten strukturiert und institutionalisiert werden. Vor uns liegt eine große Herausforderung … Wir müssen in unserem Denken und Handeln nicht nur zeigen, dass die traditionellen sozialethischen Prinzipien wie die Transparenz, die Ehrlichkeit und die Verantwortung nicht vernachlässigt oder geschwächt werden dürfen, sondern auch, dass in den geschäftlichen Beziehungen das Prinzip der Unentgeltlichkeit und die Logik des Geschenks als Ausdruck der Brüderlichkeit im normalen wirtschaftlichen Leben Platz haben können und müssen. Das ist ein Erfordernis des Menschen in unserer jetzigen Zeit, aber auch ein Erfordernis des wirtschaftlichen Denkens selbst. Es ist zugleich ein Erfordernis der Liebe und der Wahrheit" (Ebd. Nr. 36).

Schluss

Seit nunmehr 20 Jahren hat das Grundgesetz Geltung in ganz Deutschland. Die föderale Ordnung des Staates hat sich in dieser Zeit als Stärke und Motor einer insgesamt guten Entwicklung erwiesen. Sie muss auch künftig in Recht und Realität lebendig sein. Gerade die Erfahrung nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit hat gezeigt, welch große Bedeutung es für die Zukunft Deutschlands hat, ob die Grundentscheidung der Verfassungsordnung – insbesondere ihr Freiheitsverständnis – in der Bevölkerung akzeptiert und aus Überzeugung mitgetragen wird. Unter den Bedingungen des Umbruchs, den wir in vielen Bereichen erleben, ist solche Akzeptanz keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen nach Kräften dazu beitragen, um in öffentlicher Rede, in Erziehung und praktischer Hilfe der sozialen Freiheitsidee des Grundgesetzes zur Geltung zu verhelfen. Die Kirchen werden sich auch weiterhin zum Anwalt einer angemessenen Bewahrung und Bewährung unserer Verfassungsordnung machen.

Es geht um geistige Prozesse. Es geht um die Frage, wes Geistes Kind wir sind. Unser Grundgesetz zeigt, wes Geistes Kind wir sind: Es ist nur zu verstehen aus dem Erbe des vom Christentum, der griechisch-römischen Kultur und der Aufklärung geprägten Abendlandes. An dieser geistigen Formung müssen wir arbeiten. Wir haben ein kostbares Erbe. Auch angesichts des Grundgesetzes bleibt das Wort aus Goethes Faust (Faust I, Nacht) geltend: "Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen!" Deshalb sind wir auch gerne bereit, uns zu wiederholen und immer wieder auf die Punkte hinzuweisen, von denen man vielleicht allgemein hin sagt: Das kennen wir. So sieht die Kirche es. Aber wir würden uns nicht wiederholen, wenn es uns nicht um den Anspruch einer Wahrheit in Liebe geht. Es mag mitunter den Anschein erwecken, als seien wir von gestern. Aber wir sind überzeugt, dass wir  von morgen sind, um für das Übermorgen zu arbeiten.

Papst Benedikt XVI. hat in seiner letzten Enzyklika gesagt: "Die Kirche hat keine technischen Lösungen anzubieten und beansprucht keineswegs, ‚sich in die staatlichen Belange einzumischen’. Sie hat aber zu allen Zeiten und unter allen Gegebenheiten eine Sendung der Wahrheit zu erfüllen für eine Gesellschaft, die dem Menschen und seiner Würde und Berufung gerecht wird. Ohne Wahrheit verfällt man in eine empiristische und skeptische Lebensauffassung, die unfähig ist, sich über die Praxis zu erheben, weil sie nicht daran interessiert ist, die Werte – und bisweilen sogar die Bedeutungen – zu erfassen, mit denen diese zu beurteilen und nach denen sie auszurichten ist. Die Treue zum Menschen erfordert die Treue zur Wahrheit, die allen ein Garant der Freiheit (vgl. Joh 8,32) und der Möglichkeit einer ganzheitlichen menschlichen Entwicklung ist (Ebd. Nr. 9).

In diesem Sinne werde ich mich als Bischof von Münster auch zukünftig auf der Basis der verbindlichen Werteordnung des Grundgesetzes für ein gedeihliches Zusammenwirken von Kirche, Staat und Gesellschaft in unserem Land, in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen, einsetzen zum Wohl der Menschen. Ich danke Ihnen für das gute Miteinander, jetzt aber auch für Ihre Aufmerksamkeit!

Anmerkungen

(1) E.-W. Böckenförde, Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation, 1967; jetzt wieder abgedruckt in: ders., Kirche und christlicher Glaube in den Herausforderungen der Zeit. Beiträge zur politisch–theologischen Verfassungsgeschichte 1957–2002, 2. erw. Aufl., fortgeführt bis 2006, Berlin 2007, 213–230, hier: 229.

(2) (Text im Internet veröffentlicht: www.bmj.bund.de/enid/Reden/Brigitte_Zypries_zc.html.

(3) vgl. W. Huber, Kirche und Verfassungsordnung, in: Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche (42), Münster 2008, S. 7-26; Die Auseinandersetzung mit Zypries S. 17 und 18.

(4) Exemplarisch sei hier verwiesen auf die Auslegung von Art. 1 Abs. 1 des GG in der Neubearbeitung des Standardkommentars von  Maunz/Dürig durch Matthias Herdegen und die kritische Auseinandersetzung damit durch E.-W. Böckenförde in der FAZ vom 3. September 2003. In der politischen Auseinandersetzung zu ethischen Fragen steht diese neue Auslegungstradition Herdegens nicht selten Pate.

Mehr zum Thema in kirchensite.de:

  1. undefinedBischof Genn kritisiert "Turbo-Kapitalismus" (29.10.2009)

Text: Bischof Felix Genn
28.10.2009

Großer Tag an der Nordseeküste

FOTOSTRECKE: Die Kirchweihe in Schillig.

Bibelarbeiten

Die Bibelarbeiten befassen sich mit Schriftstellen aus dem Alten und Neuen Testament und eignen sich für die Gemeindearbeit und für die persönliche Auseinandersetzung mit der Heiligen Schrift.

Altbischof Kamphaus 80 Jahre

Als "Widersacher Roms", als frommer oder gar einsamer "Rebell" hat sich Franz Kamphaus nie gefühlt.

Kirchenmusik-Tagung

Mit der Zukunft der Kirchenmusik beschäftigte sich eine Fachtagung für Organisten und Chorleiter aus dem ganzen Bistum.

Heiligenkalender

9. Februar: Selige Anna Katharina Emmerick.

Neue Kirche in Schillig

Es ist kein Zufall, dass in einer Zeit von Kirchenschließungen genau hier eine neue Kirche entstanden ist: Der Neubau von St. Marien in Schillig an der Nordseeküste.

Impuls von Pater Kollig

Gottes Sehnsucht nach den Menschen (7): "Von Gott überzeugt."

Jugendkirchen im Bistum

Als erste Jugendkirche im Bistum Münster wurde am 7. Dezember 2002 die Jugendkirche "effata!" in Münster eröffnet.

Dossier Familie

Bei allen Schwierigkeiten der heutigen Zeit: Ehe und Familie sind keine Auslaufmodelle. Kirche macht sich an vielen Stellen dafür stark, ihre Rahmenbedingungen zu verbessern.

Reden über Gott und Welt

Am Mittwoch (15.02.2012) ist aus organisatorischen Gründen kein Gesprächspartner aus dem Haus der Seelsorge im Chat.

Das aktuelle VIDEO...

Der Pastoralplan im VIDEO: Vertrauen schafft Vertrauen.

Glaubenswissen

Berufung: Angenommen, Jesus würde heute durch die Straßen ihrer Stadt, ihres Ortes gehen und zu Ihnen sagen "Komm, folge mir nach!" - wie würden Sie reagieren?

Neues Seelsorgekonzept

Im Bistum Münster wird derzeit ein neuer Diözesanpastoralplan erstellt. Er soll Schwerpunkte der Seelsorge benennen. Ein erster Entwurf steht zum Herunterladen bereit.

Glaubens-ABC

Engel: Gottes Bote.

Wiedereintritt in die Kirche

Ein Schritt zurück ist ein Schritt nach vorn.

Verbände

Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG).

Ehe- und Familienseelsorge

Für Paare in allen Lebenslagen.

Geistlicher Impuls

Das fünfte Evangelium: Erfahrungen im Heiligen Land.

Fastenzeit

"Bedenke Mensch, dass du Staub bist".

Wallfahrtsorte

Freckenhorst (bei Warendorf): Kreuzverehrung.

Mit der Bibel leben

Psalm 1: Die beiden Wege

Kirche von A bis Z

Vergänglichkeit allen Lebens: "Bedenke, Mensch, dass Du Staub bist und wieder zum Staube zurückkehrst."

Beratung und Information

Das Bistum Münster bietet mit der Fachstelle für Sekten- und Weltanschauungsfragen ein Angebot für Hilfesuchende.

Heiligenlexikon

26. Februar: Seliger Adalbert und Seliger Ottokar von Tegernsee.

Regionen des Bistums

Kleve / Wesel.

Service für Sie

RSS-Feed Topnews

Öffnet internen Link im aktuellen FensterNewsticker für Ihr Web

Spruch des Tages

Was ist der Glaube wert, wenn er nicht in die Tat umgesetzt wird?
Mahatma Gandhi

Reden, Fragen, Antworten finden

im "Haus der Seelsorge" hat man ein offenes Ohr für Sie

Seelsorger im Februar:
Diakon Werner Fusenig

Seelsorger/-innen

Haus der SeelsorgeHaus der Seelsorge

Heiligenlexikon in "kirchensite.de"

im Heiligenkalender können Sie nach Monaten blättern. Oder wählen Sie hier nach Buchstaben aus:

 

Kontakt

  kirchensite-Redaktion:
  redaktionkirchensite.de

  Lebenshilfe+Seelsorge: 
  Werner Fusenig
  fusenigkirchensite.de

  Technik:
  technikdialogverlag.de

Dialogversand