Dokumentiert:
Ansprache von Franz-Josef Overbeck beim Ablegen des Treueids auf die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf. Am Mittwoch (25.11.2009) hat Franz-Josef Overbeck, ernannter Bischof der Diözese Essen, den Treueid auf die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen geleistet. kirchensite.de dokumentiert die schriftliche Vorlage seiner Ansprache.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren! Geschichte zu haben, Geschichte zu gestalten und die mit der jeweiligen Verantwortung gegebenen geschichtlichen Prozesse zielorientiert zu begleiten - das gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Staates wie auch der Kirche. Immer sind wir mit den uns heute gegebenen Verantwortlichkeiten in den Raum der Geschichte gestellt. Geschichte meint dabei mehr als die historisch feststellbare Abfolge von Ereignissen, sondern zugleich ihre Deutung in einem bestimmten Kontext.
Genau in einem solchen Zusammenhang sehe ich auch den Treueeid, den ich heute, gemäß der konkordatären Bestimmungen, vor der Inbesitznahme des Bischöflichen Stuhls von Essen ablege. Denn das Miteinander von Staat und Kirche in unserem Land ist nur in bestimmten geschichtlichen Perspektiven zu begreifen. In der Verfassungstradition unseres Staates im Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Bundesland Nordrhein-Westfalen - in der Nachfolge von Preußen - zeigt sich in geschichtlicher Bestimmtheit, was bereits die Heilige Schrift im Nachdenken des Apostels Paulus über die Christen und die staatliche Ordnung im 13. Kapitel seines Römerbriefes zum Ausdruck bringt. Die Bestimmungen, die Paulus vorgibt, könnten steiler nicht sein: "Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt …(Die staatliche Gewalt) steht im Dienst Gottes und verlangt, dass du das Gute tust (vgl. Röm 13,1.4)."
Der Apostel Paulus konnte einen solchen Gedanken nur fassen, weil er zutiefst davon überzeugt war: Es gibt keine Verantwortung und Macht, die nicht von Gott kommt, weil Gott die alles bestimmende Wirklichkeit ist. Demzufolge bietet Paulus, gerade angesichts der Verführungen, zu denen Macht in vielen Formen locken kann, eine "christliche Relativitätstheorie der Macht" an: Weil alle Verantwortung von Gott kommt, ist der Verantwortungsträger auf den hin bezogen, also relativiert, dem er im Gewissen verpflichtet ist.
Diesen Zusammenhang zu erkennen und dem entsprechend zu handeln - das ist aus christlicher Perspektive nur möglich, wenn man davon ausgeht, dass Gott selbst in der Geschichte wirkt. Dass Gott in der Geschichte handelt, bekennen wir Christen durch unseren Glauben an Jesus Christus. Wir Christen sind der intellektuell redlichen Überzeugung, dass es für alle Menschen einsichtig sein kann, Gott als in Raum und Zeit handelnd zu verstehen. Dies führt uns zu einer bestimmten Sicht von Macht und auch von Geschichte: Macht ist nie nur Macht als solche, sondern immer im Gewissen gebunden und von Gott her zu relativieren. Die durch die Verantwortungsträger zu gestaltende Geschichte ist der Ort, an dem Gott und sein Wirken sich zeigen.
Auf der Grundlage dieser Überzeugung sehe ich mich befugt und gestärkt, als erwählter und ernannter Bischof von Essen den Treueeid zu leisten. Erst recht gilt dies, wenn ich verspreche, "in Ausübung des mir übertragenen geistlichen Amtes jeden Schaden verhüten (zu) trachten, der es bedrohen könnte" (vgl. Treueeid im Wortlaut). Es geht dabei um die Erfüllung der im Treueeid benannten "pflichtmäßigen Sorge um das Wohl und das Interesse des deutschen Staatswesens" (vgl. Treueeid im Wortlaut).
Diesen Eid leiste ich zwar aufgrund der geschichtlichen Entwicklungen des Verhältnisses von Staat und Kirche in unserem Land. Bei aller grundsätzlichen Achtung vor der Autonomie der Politik wird dabei jedoch deutlich, dass die Kirche von ihrem Selbstverständnis her den Auftrag hat, das Gemeinwesen verantwortlich mitzugestalten. Deshalb wird sie sich niemals der Pflicht und dem Recht zur Gewissensbildung der Menschen entziehen und ihrerseits Sorge dafür tragen, dass Freiheit und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft gewahrt werden. Weil der Kern des Christentums der Glaube an die Offenbarung Gottes in der Geschichte ist, gehört für jeden Christen das Vertrauen auf Gottes Wirken im Wandel der Zeit zum entscheidenden Merkmal christlichen Glaubens im alltäglichen Lebensvollzug und damit ebenso im Bereich von Politik und Staat. In den Ordnungen des Rechts, des Marktes, der Arbeit und überhaupt aller Systeme, die für das Leben grundsätzlich und wesentlich sind, zeigt sich dies. Hier wird der Standpunkt der Kirche deutlich: Sie sorgt sich nicht nur um das nach innen gewandte Wohl der Gläubigen, ist also nicht nur im engeren Sinne seelsorglich tätig, sondern sie ist auch bereit, Verantwortung für alle Menschen in unserer Gesellschaft zu übernehmen, geht es ihr doch um die Ordnung Gottes. So wird auch die Präambel der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalens einsichtig: Sie geht davon aus, dass der innere und äußere Friede, die Freiheit, die Gerechtigkeit und der Wohlstand für alle Menschen nur zu schaffen sind, wenn diese Verantwortung vor Gott und den Menschen wahrgenommen wird. Dieser Inhalt der Präambel wird durch Artikel 7 der Verfassung ausdrücklich verstärkt. Dort heißt es: "Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung." Im Zusammenhang von schulischer Bildung wird von der Ehrfurcht vor Gott zu allererst gesprochen. Das ist alles andere als selbstverständlich! Jene Frauen und Männer, die die Präambel und diesen Artikel der Verfassung formuliert haben, werden genau gewusst haben, welchem Anspruch sie sich damit stellten: Sie ließen ihr politisches Handeln und ihre geschichtlich gegebene Verantwortung bewusst in die Ordnung Gottes einbinden.
Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren! Als Bischof werde ich zusammen mit der Kirche von Essen nicht müde werden, genau daran zu erinnern und somit meinen Beitrag zur rechten Bestimmung staatlicher Gewalt und ihrer Relativierung auf Gott hin zu leisten. Gerade weil ich als Bischof in unserem Land in ein Staats- und Gemeinwesen eingebunden bin, das sich unter heutigen Bedingungen nur noch pluralistisch verstehen kann, will ich mit meinem Dienst dazu beitragen, von der Verantwortung vor Gott her die Verantwortung für die Menschen zu übernehmen. Die Verantwortung vor Gott und die Verantwortung für die Menschen gehören immer zusammen! Ich bin mir dabei bewusst, dass es notwendig ist, Kompromissbereitschaft zu zeigen, solange sie im Gewissen des einzelnen und in der Gemeinschaft der Kirche verantwortbar sind. Denn so sehr Staat und Kirche, politische sowie gesellschaftliche Gemeinschaft und kirchliches Leben voneinander unabhängig und autonom sind, so sehr führt die beiderseitige Autonomie nicht zu der Schlussfolgerung, die andere Länder und Überzeugungen in einer bedenklichen Radikalität zum Ausdruck bringen, wie es das jüngste Kruzifixurteil im europäischen Kontext zeigt. Aufgrund der Beziehung Gottes zur Geschichte und angesichts der Mahnung des 13. Kapitels des Römerbriefes geht es darum, die einzelnen Aufgaben sehr wohl unabhängig voneinander wahrzunehmen; dennoch muss aber das gleiche Ziel verfolgt werden: nämlich dem Wohl der Menschen in der Verantwortung vor Gott zu dienen. Gerade hier liegt für viele Entscheidungsträger in Politik und Gesellschaft, meiner Überzeugung nach, eine wesentliche Quelle der Kraft wie auch der Entlastung. Die Verantwortlichen tun das ihnen Mögliche, besitzen also den Mut zur Unvollkommenheit, wissen um ihre eigene Gefährdung und vertrauen auf die Kräfte eines Ethos, die prägend wirken und dem jeweils eigenem Handeln unbedingt voraus liegen. So jedenfalls möchte ich heute das existentielle Minimum für ein rechtes Verständnis im Miteinander von Staat und Kirche zusammen fassen.
Dies gilt übrigens bis zum Austragen von Konflikten, in denen Kirche und Staat unterschiedlicher Meinung sind und an entsprechend sensiblen und bedeutsamen Stellen in einem offenen und fairen Miteinander zeigen, was zu einer vorbildlichen politischen Kultur im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung gehört.
Zugleich bleibt deutlich, dass die Politik auf der einen Seite die Kirche nicht für ihre Zwecke benutzen kann, weil sich der Mensch als Person einer größeren Wahrheit verpflichtet weiß, nämlich Gott, der ihm in Freiheit ermöglicht, sich nicht allein von irdischen Gesetzen binden zu lassen.
Auf der anderen Seite weiß die Kirche sehr wohl, dass sie den Staat nicht überfordern darf im Rahmen der ihm gesetzten verfassungsgemäßen Grenzen. Dessen ungeachtet wird sie den Staat beständig an seine Pflicht zur Solidarität erinnern, gerade mit den Ärmsten der Armen. Ähnliches gilt für die Wahrung der Ehrfurcht vor Gott und den Menschen in allen Belangen des Lebens. Für die Kirche heißt dies, dass sie aufgrund eines von Gott kommenden christlichen Menschen- und Weltverhältnisses sowie Politik- und Staatsverständnisses nicht davon dispensiert ist, das ihr Menschenmögliche auch zu tun. Konkret: Sie wird alles unterstützen, was der Solidarität, der Gerechtigkeit und der Freiheit in unserer Gesellschaft dient, um allen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen.
Was aber bedeutet das grundsätzlich Gesagte im Konkreten, meine Damen und Herren?
Als Bischof von Essen werde ich, der Tradition gemäß, die mein erster Vorgänger auf dem Bischofsstuhl von Essen, Franz Kardinal Hengsbach, begründet hat, Ruhrbischof genannt. Wenn auch das Bistum Essen neben großen Teilen des Ruhrgebiets einen kleinen Teil des Bergischen Landes und des Märkischen Sauerlandes umfasst, so wird gerade angesichts der Zentrierung vieler Probleme unseres Landes im Bereich des Ruhrgebietes deutlich, worum es auf Dauer für viele Menschen, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa, gehen wird. Es gibt sehr konkrete Gestaltungsaufträge, die sowohl Sie als Vertreter der politischen Verantwortung als auch mich und die katholische Kirche im Bistum Essen binden:
1. Der erste Gestaltungsauftrag gilt dem Bereich der Solidarität im Blick auf die Akteure der Wirtschaft. Der Konflikt zwischen Kapital und Arbeit, wie wir ihn an konkreten Beispielen aus der jüngsten Vergangenheit sehen, verpflichtet deutlich, für die Würde des Menschen und die verlässliche Ermöglichung von Arbeit zur Gestaltung eines Lebens in Freiheit einzutreten. Moderne Wirtschaftsformen und die gegenwärtige Realität des Wirtschaftswesens fordern neu heraus, die Menschenrechte im Arbeits- und Wirtschaftsleben vermehrt zur Geltung zu bringen, ohne dass sich dabei der Mensch zum Maß aller Dinge erklärt. Die dienende Funktion von Unternehmen, Gewinn und Wirtschaftsgütern muss verstärkt herausgestellt werden. Als Ruhrbischof wird mir sicherlich in diesem Zusammenhang, gemeinsam mit allen Verantwortlichen im Bistum Essen die Aufgabe zufallen, daran immer wieder zu erinnern und den Auftrag wahrzunehmen, für Solidarität um der Würde eines jeden Menschen willen einzutreten. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kirche ein Wirtschaftssystem und politische Zustände stärkt, die, gerade um der Freiheit willen, die grundlegende und positive Rolle des Marktes, des Privateigentums und der Kreativität des Menschen anerkennt und fördert. Der wirtschaftliche wie auch der politische Wettbewerb bildet die Grundlage für unseren heutigen Wohlstand; er ist Anreiz zu Kreativität und Innovation. Doch da die Soziallehre der katholischen Kirche die damit verbundenen Nachteile nicht übersieht, erinnert sie daran, dass der freie Markt von sich aus keine ausgleichende Gerechtigkeit praktiziert. Er sorgt eben nicht für die Bedürfnisse derer, die - aus welchen Gründen auch immer – benachteiligt und auf die Unterstützung der größeren Gemeinschaft angewiesen sind. Darum mache ich mir gern ein Wort von Papst Johannes Paul II. zu eigen, der davon gesprochen hat, dass es heute um eine Globalisierung der Solidarität, eine Globalisierung ohne Ausgrenzung gehe. Auf diesem Hintergrund ist gerade in allen wirtschaftlichen Belangen und Arbeitsbezügen die soziale Gerechtigkeit in ihren weltweiten Dimensionen neu zu denken und umzusetzen. Hier ist eine eminent wichtige Aufgabe für den Ruhrbischof und das Bistum Essen beschrieben, aber auch ein zentraler Auftrag für alle, die Macht und Verantwortung in unserem Land tragen, zielt doch soziale Gerechtigkeit auf den Ausgleich zwischen sozialer Verantwortung und den freien Kräften des Marktes, zwischen Eigenverantwortung des einzelnen und subsidiärer Unterstützung durch die Gemeinschaft. Es braucht immer wieder die Erinnerung an eine Ordnung, die den vernünftigen Ausgleich zwischen freiem Markt und sozialer Verantwortung zum Ziel hat, die tragbare Eigenverantwortung und solidarische Verantwortung füreinander, um des Gemeinwohls willen, miteinander vermittelt. Wer Freiheit will, muss Gerechtigkeit praktizieren; wer Gerechtigkeit fordert, muss die Freiheit fördern!
2. Zu den großen Aufträgen und Herausforderungen, schon der vergangenen Jahrzehnte und auch der kommenden, gehört die Gestaltung der Bildung. Um echte Verantwortung im Leben übernehmen zu können, braucht es den freien Menschen, der Verantwortung tragen kann. Wir Christen und die katholische Kirche bekennen uns darum zu Werten und zu Tugenden, die ihren Ausdruck in einer Kultur der Aufmerksamkeit, der Solidarität, in einer Kultur der Anerkennung des anderen und der Mitverantwortung, gerade im Blick auf die gesellschaftliche Urzelle der Familie, finden.
Die seit langer Zeit geführte Bildungsdebatte zeigt gerade in der uns alle umtreibenden Krise, wie wichtig es ist, Menschen zu bilden - und zwar lebenslang. Offenbar sind Elternhaus, Kindergarten und Schule – auch wir als Kirche für unseren Teil – häufig nicht mehr in der Lage, Kindern und Jugendlichen das erforderliche Basiswissen, grundlegende Kompetenzen, notwendige soziale Verhaltensweisen, aber auch Tugenden wie Fleiß, Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit und Anstand zu vermitteln. Zwar haben wir in Deutschland und Europa viele wirtschaftliche und politische Probleme zu lösen, aber noch mehr müssen wir uns der Begleitung und Prägung der jungen Menschen unter uns annehmen. Die Zahl derjenigen, die auf ihrem Bildungsweg "verloren" gehen, weil sie die Schule abbrechen oder ohne Berufsausbildung bleiben, ist erschreckend hoch. Nachhaltig möchte ich darum zur Wahrnehmung von Verantwortung ermutigen und diese mitgestalten, um Jugendlichen, gerade auch den benachteiligten, eine Chance zur Bildung und Ausbildung zu geben. Gute und solide Bildung ermutigt, Verantwortung zu übernehmen und zu tragen. Dabei werden wir als Kirche sehr darauf achten, dass der Bildungssektor das Bewusstsein für die Herkunft und Tradition unseres Denkens und Wissens neu würdigt und noch deutlicher und profilierter als bisher Haltung und Halt, Wahrhaftigkeit und Mäßigung vermittelt. Dass in diesem Kontext Gottvertrauen und Glaubenskultur vorgelebt werden, um die Verantwortung des Lebens vor Gott und den Menschen recht gestalten zu können, gehört für mich ebenso selbstverständlich zu einem solchen Bildungsbegriff.
Ich bin mir sehr bewusst, dass Bildung vielfach einzig durch konkretes Vorleben und durch das Vorbild, das andere prägt, geleistet wird. Bildung zu ermöglichen, gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen, um ein Leben in Freiheit und Verantwortung zu gestalten.
3. Ein dritter, deutlicher Gestaltungsauftrag betrifft den Schutz der Familie. Die Familie ist unerlässlicher Ausgangspunkt für die Ausprägung der Individualität des Menschen. Hier findet er persönliche Geborgenheit, erlernt und erprobt er Vertrauen (!), Freiheit, Leben in Gemeinschaft und Verantwortung. Und gleichzeitig ist die Familie der eigentliche, stetige und verlässliche Rückzugspunkt des einzelnen in den Herausforderungen, Belastungen und Gefährdungen des Lebens. Wie sehr wir in diesem Bereich vor ungeahnten Herausforderungen stehen, sehen wir angesichts der vielfältigen Formen nicht mehr geglückter familiärer Lebensformen. Und gleichzeitig entstehen vor unseren Augen alternative Lebensweisen, die gerade die katholische Kirche vor Gewissensfragen stellen. Besonders im Blick auf die Würde von Ehe und Familie und hinsichtlich des unbedingten Rechtes auf Leben werden kirchliche Stimmen immer wieder zu Gehör gebracht werden müssen. Die auf diesem Feld deutlich hervortretenden Konflikte (zwischen Staat und Kirche) sind im Dialog zu benennen und auszutragen, um angesichts der unterschiedlichen Positionen die Wahrheit immer neu und vertiefter zu erkennen. Vor allen Dingen geht es darum, deutlich zu machen, dass diese tragende Säule unseres gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens nicht allein auf mechanische, ja mechanistische Bemühungen und rein funktionale Strategien hin beschränkt werden darf, sondern auf einen größeren (ethischen) Wert und auf eine tragende Zukunft hin gestaltet werden muss. Die katholische Kirche muss ebenso wie die staatliche Gewalt darum bemüht sein, im Raum einer die Familie fördernden Politik und im unbedingten Einsatz für sie alles Menschmögliche zu tun, um gute und verlässliche Wege in die Zukunft zu gehen. Deshalb wünsche ich mir heute sehr viel klarere gesellschaftliche und auch politischere Maßgaben, die den Familienzusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken!
4. Ein vierter Gestaltungsauftrag betrifft das Zusammenleben aller Menschen im Ruhrbistum. Das Bistum Essen hat in den bisherigen 51 Jahren seines Bestehens vielfältige soziokulturelle Veränderungen erfahren. Besonders deutlich wird dies an der deutlich zurückgegangenen Gesamtzahl der Katholiken des Ruhrbistums und seines äußeren wie inneren Umgestaltungsprozesses. Dies zeigt sich aber ebenso klar in der Bedeutung der Ökumene wie auch in dem seit Jahrzehnten herausfordernden Prozess des Zusammenlebens mit Menschen anderer Religionen und Glaubensüberzeugungen in unserer Region. Damit stehen nicht nur die staatlichen Organe vor besonderen Herausforderungen, sondern auch wir als Kirche. Angesichts der gemeinsamen Überzeugung zahlreicher Menschen in unserem Land - über alle Konfessions- und Religionsgrenzen hinweg -, dass Gott der Grund des Lebens ist, werden wir als Kirche das uns Mögliche tun, um von dort her, bei allen Unterschieden das uns Verbindende in der Bestimmung des Menschseins von Gott her zu benennen und zu bezeugen. Die bewährte Erfahrung, im Ruhrbistum mit vielen Menschen zusammen zu leben, für die Gott im Alltag mit größter Selbstverständlichkeit lebendig ist, möge ein Impuls sein für diejenigen, die anders denken und leben: zum einen diejenigen, die leben, als gäbe es Gott nicht und zum anderen diejenigen, die mit ihn nur zu bestimmten Gelegenheiten in Kontakt treten. Sie und viele andere Menschen guten Willens mögen so darauf hingewiesen werden, was es heißen kann, sein Leben im Bewusstsein der Gegenwart Gottes zu gestalten. Und gleichzeitig ermuntert werden, sich ebenfalls auf einen solchen (zutiefst erfüllenden) Weg zu begeben.
Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren, die geschichtliche Stunde, in der wir stehen und die nach meiner festen Überzeugung nicht ohne Gott und die Bestimmung unserer Verantwortung vor Ihm, gerade um der Würde des Menschen und des gemeinschaftlichen Lebens willen, auskommt, hat uns viele segensreiche und bewährte Formen der Zusammenarbeit von Staat und Kirche geschenkt. Dafür danke ich an dieser Stelle ausdrücklich!
Ich wünsche uns weiterhin eine gedeihliche und ehrliche Zusammenarbeit, die sich den konkreten Fragen der Menschen in unserem Land und den damit verbundenen Nöten und Herausforderungen niemals entzieht.
Ich verspreche Ihnen, dass wir im Bistum Essen das uns Mögliche zum Wohle aller Menschen tun und dabei die bestehenden Netzwerke der Verbundenheit in kluger und verlässlicher Weise pflegen werden. So versichere ich Sie meiner Solidarität, meines Wohlwollens und vor allen Dingen meines täglichen Gebets.
In diesem Sinne will ich nun den Treueeid leisten. Gott selbst segne die uns anvertrauten Menschen in Nordrhein-Westfalen und alle, die für sie Verantwortung tragen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
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