
Manche Heimkinder wurden zur Strafe in dunkle Keller gesperrt.
Kein Schmerzensgeld, sondern Zahlungen für Therapien
Bistum gibt rund 1,1 Millionen Euro für Heimkinder-Fonds
Bistum. Viele wollen erst einmal reden: Seit Anfang 2012 können sich Menschen, denen zwischen 1949 und 1975 in westdeutschen Kinderheimen Unrecht widerfahren ist, an die Anlaufstellen des "Fonds Heimerziehung" wenden. Ansprechpartner aus dem westfälischen wie dem Oldenburger Bistumsteil berichten, oft würden die Betroffenen die Geschichte ihres ganzen Heimaufenthalts erzählen – und am Ende die gleiche Frage stellen: "Und was kann man da jetzt machen?"
Der Bund, die westdeutschen Länder und die Kirchen haben einen 120-Millionen-Euro-Fonds eingerichtet. Die beiden großen Kirchen, in den Nachkriegsjahren Träger zahlreicher Heime, bringen ein Drittel der Summe auf. Die Hälfte davon, also 20 Millionen Euro, kommt von katholischer Seite: Eine Million Euro steuern die Orden bei, 1,5 Millionen Euro die Caritas, die Bistümer übernehmen 17,5 Millionen Euro.
Kirche sieht "Gesamtzuständigkeit"
Dieser große Anteil soll verdeutlichen, dass die Bistümer eine "Gesamtzuständigkeit" der Kirche für Verfehlungen in katholischen Kinderheimen sehen, erläutert Nina Schmedding, stellvertretende Sprecherin der Bischofskonferenz, auf "Kirche+Leben"-Anfrage. Ulrich Schulze von der Hauptabteilung Verwaltung im Bischöflichen Generalvikariat beziffert den Anteil des Bistums Münster auf rund 1,1 Millionen Euro.
Der Fonds finanziert Sachleistungen. Bargeld-Entschädigungen oder Schmerzengeld gibt es nicht. Das überrascht manche Anrufer bei den Anlaufstellen (siehe Kasten). "Viele fragen nach Geld", sagt Matthias Lehmkuhl vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu "Kirche+Leben" In Nordrhein-Westfalen betreiben LWL und Landschaftsverband Rheinland die Anlaufstellen: Als damals große Heimträger fühlten sich die Landschaftsverbände für das Unrecht mitverantwortlich, erläutert Lehmkuhl.
Auch im Oldenburger Land wünschen sich viele ehemalige Heimkinder nach Angaben aus Anlaufstellen eine Einmalzahlung. Eine Therapie, so begründen die Betroffenen, könnten sie mit dem ausgezahlten Geld ja selbst noch bezahlen.
Einige Opfervertreter wollen klagen
Doch Antragsteller werden nicht pauschal entschädigt. So will es der Abschlussbericht des "Runden Tischs Heimerziehung", auf den die Richtlinien zurückgehen und an dem neben Politikern, Kirchenvertretern und Wissenschaftlern auch ehemalige Heimkinder saßen. Geholfen werden soll passgenau im Einzelfall – dort, wo Schädigungen oder Schmerzen nachweislich auf den Heimaufenthalt zurückgehen, und wo etwa Krankenkassen nicht oder nicht genügend zahlen.
Nicht alle Opfer sind mit dieser Regelung zufrieden. Einige Mitglieder des "Vereins ehemaliger Heimkinder" wollen Entschädigungen notfalls bis zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einklagen. Das erlittene Unrecht solle als Menschenrechtsverletzung, die oft unentgeltlich geleistete Arbeit in Heimen als Zwangsarbeit anerkannt werden. Die Beschwerdeführer verlangen Einmalzahlungen von 54.000 Euro oder 15 Jahre lang eine monatliche Rente von 300 Euro. Solche Dimensionen hatten sich am "Runden Tisch" nicht durchsetzen lassen.
Rentenersatzleistungen für geleistete Arbeit
Während es pauschale Entschädigungen für Gewalt und Demütigungen also nicht gibt, soll ein Teil der Opfer Rentenersatzleistungen erhalten. Der Fonds geht davon aus, dass Heimkinder über 14 Jahren, die nicht mehr zur Schule gingen, arbeiten mussten. Solche Betroffene sollen Rentenersatzleistungen beantragen können.
Männliche ungelernte Kräfte erhalten zum Beispiel für jeden Arbeitsmonat einmalig 170 Euro, weibliche Kräfte – wegen der höheren Lebenserwartung von Frauen – 200 Euro, erläutert LWL-Experte Lehmkuhl. Für diese Ersatzleistungen stehen 20 Millionen der 120 Millionen Euro Fonds-Vermögen bereit.
Derzeit ist nicht absehbar, wie viele Menschen solche Zahlungen beantragen. Es soll aber dem Vernehmen nach möglich sein, Geld im Fonds umzuschichten – zum Beispiel, wenn die 20 Millionen Renten-Euro erschöpft sind und sich zeigen sollte, dass die Therapie-Millionen weit weniger stark nachgefragt werden.
Ansprechpartner des "Fonds Heimerziehung"
Ehemalige Heimkinder, die im Münsterland leben, wenden sich an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Tel. 0251 / 5913635. Am Niederrhein ist der Landschaftsverband Rheinland zuständig. Er ist kostenlos erreichbar: Tel. 0800 / 8094001. In Niedersachsen betreiben die Kreise und die kreisfreien Städte die Anlaufstellen. Alle Adressen finden sich auf der Internetseite des "Fonds Heimerziehung".
Mehr zum Thema in kirchensite.de:
"Fonds Heimerziehung" nimmt Arbeit auf (02.01.2012)
Studie über Missstände in kirchlichen Kinderheimen (25.05.2011)
Bericht zu Missständen in Kinderheimen in Westfalen (15.12.2010)
Der Abschlussbericht des "Runden Tischs Heimerziehung" (13.12.2010)
Selbstverpflichtung der Bistums-Caritas (10.12.2010)
Forum im Franz-Hitze-Haus zum Thema Heimerziehung (10.03.2010)
Katholische Kirche: Telefonberatung für ehemalige Heimkinder (11.01.2010)
Mehr zum Thema im Internet:
Text: Jens Joest in
Kirche+Leben | Foto: Gerhard Redmann,
pixelio.de
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