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23.05.2012
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Im Status der Duldung erhalten die Flüchtlinge nur für wenige Wochen oder Monate eine Aufenthaltserlaubnis und müssen ständig mit einer kurzfristigen Abschiebung rechnen.

Im Status der Duldung erhalten die Flüchtlinge nur für wenige Wochen oder Monate eine Aufenthaltserlaubnis und müssen ständig mit einer kurzfristigen Abschiebung rechnen.

Kessmann: Es muss endlich eine Lösung gefunden werden

Caritas fordert Ende der "Kettenduldungen" von Flüchtlingen

Bistum. 14.000 Flüchtlinge leben "auf Probe" in Deutschland. Ihr vorläufiges Bleiberecht läuft am Jahresende aus. Dann müssen sie nachweisen, dass sie den Lebensunterhalt ihrer Familie selbständig sichern können. Das berichtete der Diözesancaritasverband in Münster am Dienstag (27.12.2011).

"Das ist häufig schwierig, weil sie jahrelang als geduldete Flüchtlinge nicht arbeiten durften und auch keinen Anspruch auf Unterstützung bei der Integration erhalten haben," sagt Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann. Gelingt es ihnen nicht, fallen sie zurück in die Duldung mit der ständigen Angst vor einer Abschiebung.

Die Caritas in der Diözese Münster fordert ein Ende der "Kettenduldungen" und ein Bleiberecht, dass eine realistische Perspektive bietet. Auch für Menschen, die alt, krank oder behindert seien, müsse eine Lösung gefunden werden, so Kessmann.

Kessmann: Hürden zu hoch

Seit fünf Jahren ringen die Innenminister der Länder um eine Lösung und fanden verschiedene Regelungen zum Bleiberecht, die das Grundproblem der immer wieder verlängerten Duldungen nicht gelöst hat, ärgert sich der Diözesancaritasdirektor. Derzeit lebten wieder rund 50.000 Menschen in Deutschland, die seit sechs Jahren nur geduldet seien und für das Bleiberecht in Frage kämen. Nur seien die Hürden nach wie vor für viele zu hoch. Durch ihren Status seien sie bei der Suche nach ausreichend bezahlter Arbeit immer wieder benachteiligt.

Deshalb fordere die Caritas, "dass schon ein erkennbar ernstes Bemühen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausreichen muss."  Als gleichwertig zu eine Erwerbstätigkeit müssten auch wichtige gesellschaftliche Aufgaben wie die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen gewertet werden.

Kurzfristige Abschiebung droht

Im Status der Duldung erhalten die Flüchtlinge nur für wenige Wochen oder Monate eine Aufenthaltserlaubnis und müssen ständig mit einer kurzfristigen Abschiebung rechnen. Die Suche nach einer Arbeitsstelle ist nur stark eingeschränkt möglich, höherwertige und besser bezahlte Tätigkeiten praktisch ausgeschlossen.

Bereits in seiner Predigt am zweiten Weihnachtstag hatte Weihbischof Dieter Geerlings daran erinnert, "wie man gnadenlos mit Flüchtlingen umgeht" und ihnen Zukunftsperspektiven abschneide, weil die deutsche Politik "nicht in der Lage ist, ein menschengemäßes Bleiberecht zu formulieren".

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