
Gerechtigkeit beim Bleiberecht forderte Weihbischof Geerlings.
Noch immer keine Lösung für Ausländer:
Weihbischof Geerlings setzt sich für neues Bleiberecht ein
Bistum. Wer arbeitet, der darf bleiben. Aber was ist mit solchen Ausländern, die unverschuldet in Not geraten sind und nicht mehr für ihren Lebensunterhalt aufkommen können? Für eine menschliche Bleiberechtspraxis setzte sich Weihbischof Dieter Geerlings auf der Fachtagung "Bleiberecht – Noch immer keine Lösung!" am Donnerstag (14.07.2011) ein. Der Caritasverband für die Diözese Münster und das Referat Seelsorge für Katholiken anderer Muttersprachen hatten dazu in die Fortbildungsräume der Caritas in Münster eingeladen.
Anlass der Tagung ist das Auslaufen der Bleiberechtsregelung zum 31.12.2011, ohne dass es weitere Regelungen gibt. Bereits seit Jahren fordern die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, langjährig geduldeten Ausländern aus humanitären Gründen eine gesicherte Aufenthaltsperspektive zu geben. Mitte 2007 wurde von der Politik eine Bleiberechtsregelung beschlossen für Menschen, die seit acht oder im Fall von Familien mit Kindern seit sechs Jahren geduldet in Deutschland leben. Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung ist nach wie vor, dass diese ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.
Weihbischof Geerlings, der sich als Nachfolger des verstorbenen Weihbischofs Josef Voß in der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz engagiert, kritisierte, dass Familien mit Kindern oder Alleinerziehenden es kaum schaffen könnten, den vom Gesetzt geforderten Satz zu erreichen. 2010 lag dieser Satz für eine Familie mit drei Kindern bei 1.930 Euro. "Es liegt zum Teil nicht an den Betroffenen, dass sie dieser Leistung nicht nachkommen können, wie wir immer wieder aus unseren Beratungsstellen erfahren", berichtete Geerlings.
Einzelfälle müssen gewürdigt werden
Die Anforderungen müssten realistischer gestaltet werden: "Es gibt fast keine Möglichkeit für die Behörden, Einzelfälle angemessen zu würdigen." Dazu gehören zum Beispiel falsche Angaben die in Fluchtsituationen aus Angst oder Unwissenheit gemacht wurden: "Das wird den Menschen noch viele Jahre später vorgehalten", sagte der Weihbischof vor etwa 50 Teilnehmern, darunter Vertreter der SPD, Grünen und der CDU. Dazu komme, dass die Behörden der Herkunftsländer häufig unkooperativ seien, was das Ausstellen von Papieren anginge: "Nicht selten ist die Staatsangehörigkeit der Antragsteller bei den ausstellenden Ländern umstritten, bei Kurden aus dem türkisch-syrischen Grenzgebiet und aus dem Libanon etwa."
Ausnahmeregel gefordert
Vor diesem Hintergrund bewertete Geerlings die bisherigen Bleiberechtsregelungen als "ungenügend", denn für alte, kranke, pflegebedürftige oder traumatisierte Flüchtlinge seien keinerlei Ausnahmeregelungen vorgesehen. "Gerade sie sind es doch, die besonders auf sichere Verhältnisse angewiesen sind. Uns geht es auch um Menschen, die unserer Gesellschaft nicht im materiellen Sinn nützen!" Von der Politik forderte er einen flexible Handhabung der Einzelfälle und eine schnelle Lösung nach dem Auslaufen der bisherigen Regelungen im Dezember 2011.
Bei allen Problemen seien doch auch Erfolge zu vermelden, teilte Dieter Geerlings mit. So erhielten bis Ende 2009 über 37.000 Personen eine Aufenthaltserlaubnis. Außerdem gäbe es mittlerweile eine Zukunftsperspektive für hier aufgewachsene junge Menschen. Abhängig von einer erfolgreichen Schullaufbahn, würden sie nicht mehr ohne weiteres in die ihnen unbekannten Herkunftsländer zurückgeschickt.
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Text: mth, pd | Foto: Marie-Theres Himstedt
14.07.2011
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