
Der neue Missbrauchsbeauftragte des Bistums Münster: Norbert Große Hündfeld.
Nachfolge von Pfarrer Hans Döink
Norbert Große Hündfeld neuer Missbrauchsbeauftragter
Bistum. Norbert Große Hündfeld aus Münster ist von Bischof Felix Genn zum neuen Beauftragten für "Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche" ernannt worden. Der Rechtsanwalt ist in dieser Aufgabe Nachfolger von Pfarrer Hans Döink, der dieses Amt seit 2007 inne hatte.
Große Hündfeld stammt aus Ahaus-Alstätte und war von 1971 bis 2011 zuletzt Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Notar in Münster.
Weitere Ansprechpartner für "Fälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche" sind weiterhin Professorin Reinhild Ahlers (Bischöfliches Generalvikariat) und der Kirchenjurist Hermann Kahler (Diözesangericht).
Dem Beauftragten steht ein vom Bischof berufener Berater-Beirat zur Seite, der sich jetzt erstmals getroffen hat. Ihm gehören an: Klaus Herold (ehemaliger Direktor der Bischöflichen Friedensschule in Münster), die Psychologin und Psychotherapeutin Jutta Renk-Lendle (Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle, Warendorf), Professor Gerhard Schepers (Münster), der Psychologe und Theologe Norbert Wilbertz (Leiter der Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Münster) sowie der ehemalige Jugendrichter Heinrich Arning (Münster). Der Beirat dient zur Reflexion der Arbeit des Missbrauchs-Beauftragten und stellt eine fachliche Unterstützung in verschiedenen Feldern dar.
Leitlinien der Bischofskonferenz
Die Ernennung erfolgt nach denen 2010 von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen "Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter". Darin stellen die Bischöfe fest: "Sexueller Missbrauch vor allem an Kindern und Jugendlichen ist eine verabscheuungswürdige Tat." Dies gelte besonders, wenn Kleriker oder Ordensangehörige sie begehen.
"Nicht selten erschüttert der von ihnen begangene Missbrauch bei den Opfern – neben den möglichen schweren psychischen Schädigungen – zugleich auch das Grundvertrauen in Gott und die Menschen." Die Täter fügten der Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer Sendung schweren Schaden zu.
Missbrauchsbeauftragter nimmt Hinweise
Der Missbrauchsbeauftragte nimmt gemäß den Richtlinien Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiter im kirchlichen Bereich entgegen und nimmt eine erste Bewertung der Hinweise auf ihre Plausibilität vor. Darüber informiert er den Bischof. Weitere Untersuchungen schließen sich an, staatliche Strafverfolgungsstellen werden eingeschaltet und etwaige Maßnahmen ergriffen. Dem Opfer werden weitere Hilfen angeboten.
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Text: Norbert Göckener | Foto: Norbert Göckener
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