
Im Einsatz für Schwangere (v.l.): Heike Günzel vom Diakonischen Werk Lippe sowie Birgit Scheibe und Peter Hoffstadt vom Diözesan-Caritasverband.
Fachtagung beim Diözesan-Caritasverband
Vergabe von Sozialleistungen für Schwangere verbessern
Bistum. Der Diözesan-Caritasverband möchte die Praxis der Vergabe von Sozialleistungen für schwangere Frauen verbessern. Am Donnerstag (13.01.2011) diskutierten Mitarbeiter und Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen sowie Vertreter der Jobcenter mögliche Lösungen. Die Fachleute trafen sich beim Diözesan-Caritasverband, der in Nordrhein-Westfalen die Geschäfte der "Bundesstiftung Mutter und Kind" führt.
Mancherorts in NRW hätten Schwangere, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II wie etwa Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") beziehen, weiter mit großen Problemen zu kämpfen. Zum Beispiel hätten Sozialleistungsträger Anträge nicht angenommen, Mehrbedarfe oder einmalige Beihilfen nicht berücksichtigt. "Nur mit großem Einsatz der Schwangerschaftsberatungsstellen ist es gelungen, dass die schwangeren Frauen die gesetzlichen Leistungen auch erhalten haben", sagte Peter Hoffstadt, stellvertretender Caritasdirektor und Landesgeschäftsführer der Stiftung "Mutter und Kind".
Den Aufwand der Interventionen dokumentiert eine Umfrage bei 216 Schwangerschaftsberatungsstellen in NRW. Demnach gab es im ersten Quartal 2010 in 5.600 von 14.300 Fällen Klärungsbedarf. Die Beraterinnen hielten Rücksprache mit den Schwangeren, verglichen Gesetzestexte und nahmen Kontakt zu den Sozialleistungsträgern auf. In 43 Prozent der Fälle wünschten die schwangeren Frauen keinen Beistand. Inzwischen habe sich die Situation teilweise verbessert, sagte Birgit Scheibe, Sozialjuristin beim Diözesan-Caritasverband. Sie forderte eine bessere Kommunikation zwischen Sozialleistungsträgern und Schwangerschaftsberatungsstellen.
Positive Beispiele
Die Experten diskutierten auch positive Beispiele aus der Praxis. So haben ein örtlicher Sozialleistungsträger und die Schwangerschaftsberatungsstelle gemeinsam einen Leitfaden entwickelt, der beschreibt, wie im Fall einer Schwangeren vorzugehen ist, die Leistungen nach dem SGB II bezieht. Ebenso seien Ansprechpartner für die Belange schwangerer Frauen benannt worden, an die sich Sachbearbeiter im Jobcenter wenden könnten. Zudem habe ein Erlass des Landessozialministeriums die Leistungsansprüche schwangerer Frauen präzisiert.
"Wünschenswert ist weiterhin die systematische Sensibilisierung der Ansprechpartner der örtlichen Sozialleistungsträger für die besondere Situation schwangerer Frauen", sagte Scheibe. Auch sollten die Besonderheiten der Leistungen für schwangere Frauen in die Fortbildung für Sachbearbeiter integriert werden.
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Text: Christoph Kirchhoff | Foto: Christoph Kirchhoff
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