Umgang mit Missbrauchsvorwürfen:
Staatsanwaltschaft und Bistum stimmen Vorgehen ab
Bistum. Das Bistum Münster wird Anzeigen oder andere Hinweisen auf sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen "unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Münster weiterleiten", soweit nicht der Wille des Absenders (Opfers) dem entgegensteht. Dies haben jetzt die münstersche Staatsanwaltschaft und die Diözese vereinbart.
In einer gemeinsamen Presseerklärung informierten Staatsanwaltschaft und Bistum Münster am Freitag (26.03.2010) über ein Gespräch über die Behandlung von anhängigen Fällen sexuellen Missbrauchs.
Die Mitteilung geht auf ein Treffen des Leitenden Oberstaatsanwalts Hans-Jochen Wagner mit Generalvikar Norbert Kleyboldt am 24. März zurück. An dem Arbeitstreffen nahmen auch der Leiter der diözesanen Kommission für Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger sowie die Pressesprecher von Staatsanwaltschaft und Bistum teil.
Die gemeinsame Presseerklärung hat folgenden Wortlaut:
"Auch im Bezirk der Staatsanwaltschaft Münster und des Bistums Münster sind bedauerlicherweise eine Reihe von Fällen, die den sexuellen Missbrauch von Geistlichen an Minderjährigen zum Gegenstand haben, bekannt geworden. Die bisherigen Erkenntnisse aus den Wortmeldungen von Opfern und der öffentlichen Diskussion über Art und Ausmaß von sexuellem Missbrauch im katholisch-kirchlichen Umfeld machen eine zwischen beiden Institutionen abgestimmte Vorgehensweise erforderlich.
Vor diesem Hintergrund haben der Chef der münsterischen Staatsanwaltschaft, Leitender Oberstaatsanwalt Hans-Jochen Wagner, der Generalvikar des Bistums Münster, Prälat Norbert Kleyboldt, und der Leiter der diözesanen Kommission für Missbrauchsfälle, Dr. Hans Döink, ein Gespräch geführt, das im Wesentlichen folgenden Inhalt hat:
Obwohl es keine gesetzliche Anzeigepflicht gibt, wird das Bistum Münster Anzeigen oder sonstige Eingaben mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen, die im Bereich des Bistums eingehen, unabhängig von möglicher Verjährung unverzüglich an die Staatsanwaltschaft Münster weiterleiten, soweit nicht der Wille des Absenders (Opfers) dem entgegen steht.
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein strafrechtlicher Anfangsverdacht für eine noch verfolgbare Straftat besteht, und führt sodann die erforderlichen Ermittlungen durch. Das Bistum wird über das Ergebnis der Prüfung - soweit gesetzlich vorgesehen - von der Staatsanwaltschaft informiert.
Leitender Oberstaatsanwalt Hans-Jochen Wagner erklärte dazu: "Ob der 'Verdacht einer verfolgbaren Straftat' besteht, ist eine juristische Frage; die kann nur von der Staatsanwaltschaft geklärt werden."
Generalvikar Norbert Kleyboldt sieht in der Vereinbarung ein klares Signal für den Willen des Bistums, all diese Fälle lückenlos einer Aufklärung zuzuführen; insbesondere soll hierdurch auch dem manchmal in der Öffentlichkeit geäußerten Verdacht der Vertuschung der Vorfälle durch die Kirche entschieden entgegen getreten werden."
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Text: göc, pd
26.03.2010
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