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22.05.2012
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Dokumentiert:

Rede von Bischof Genn bei der Vereidigung vor Ministerpräsident Rüttgers

Düsseldorf / Münster. Der neue Bischof von Münster, Felix Genn, hat am Dienstag (10.03.2009) den Treueid auf die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen abgelegt. "kirchensite.de" dokumentiert die Vorlage seiner Rede.

Sehr verehrter Herr Ministerpräsident Dr. Rüttgers, verehrte Repräsentanten des Landes Nordrhein-Westfalens, verehrte, liebe Mitbrüder, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihnen, sehr verehrter Herr Ministerpräsident, und den Mitgliedern Ihres Kabinetts danke ich für das Vertrauen, das Sie mir dadurch entgegengebracht haben, dass Sie nach meiner Wahl durch das Domkapitel von Münster auf die Geltendmachung von Bedenken politischer Art verzichtet haben. Außerdem habe ich mich in besonderer Weise darüber gefreut, dass ich ehrlichen Herzens sagen durfte: Im Kabinett von Nordrhein-Westfalen gibt es keine undichten Stellen, die vorzeitig eine bischöfliche Ernennung durch den Heiligen Vater bekannt geben. Mir wurde das Wort von Ihnen, Herr Ministerpräsident, übermittelt, dass nicht Sie als Politiker diejenigen seien, die diese Ernennung der Öffentlichkeit mitteilen, sondern dass es ausdrücklich alleinige Sache der Kirche sei. Auch für dieses Zeichen, mit dem Sie die Zusammenarbeit von Kirche und Staat wertschätzen, möchte ich besonders danken. Gerne erinnere ich mich an die zurückliegenden Jahre, in denen ich sowohl mit Ihrem verehrten Vorgänger, Herrn Steinbrück, als auch mit Ihnen und den Mitgliedern Ihres Kabinetts bei den Zusammenkünften mit den Bischöfen und Generalvikaren des Landes Nordrhein-Westfalen hier in der Staatskanzlei erfahren durfte: Bei allen unterschiedlichen Interessen, bei allen konfliktiven Fragen, in allem Ringen und Suchen um Lösungen, geht es Ihnen wie auch uns um ein gutes Miteinander zum Wohl der Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Als ich vor knapp sechs Jahren meinen Dienst als Bischof von Essen antrat, habe ich schon einmal hier in der Staatskanzlei den Eid auf die Verfassung von Nordrhein-Westfalen  abgelegt. Ich möchte gerne an die Worte erinnern, die ich damals gesagt habe. Eigentlich brauche ich sie nur zu wiederholen. Aber sie haben natürlich ihre Prägung erhalten durch den Dienst, den ich seit dem in diesem deutschen Bundesland ausgeführt habe, durch die Kenntnis der unterschiedlichen Probleme und der guten Zusammenarbeit mit den politischen Vertretern.

Heute stehe ich vor Ihnen, um den für die Übernahme des Bischofsamtes notwendigen Eid auf die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen zu leisten. Dadurch wird zunächst einmal deutlich, dass die Diözese Münster zu einem großen Teil diesem Bundesland angehört. Zum anderen zeigt dieser Eid die eigene Struktur, die die Beziehungen zwischen Staat und Kirche in unserer  Bundesrepublik Deutschland kennzeichnen.

Nach dem Konkordat soll der Bischof vor seinem offiziellen Amtsantritt in der Kathedrale den Eid auf die Verfassung ablegen. Ich gliedere mich damit zunächst in eine Tradition ein, die bereits im Neuen Testament vorgegeben ist, und die ein positives Verhältnis zwischen Staat und Kirche charakterisiert. Die biblischen Texte, besonders das 13. Kapitel im Römerbrief,  an das im Paulusjahr zu erinnern mir ein besonderes Anliegen ist, gehen von dem Gedanken aus, dass die staatliche Gewalt mit der Kraft und Macht Gottes im Zusammenhang steht, ja sogar von ihr stammt und von ihr eingesetzt ist. Wir wissen, wie sehr gerade dieser Text immer wieder diskutiert worden ist, zumal wenn die staatliche Gewalt ihren Ursprung aus Gott schon dem ersten Augenschein nach vermissen lässt. Ich halte es aber für bemerkenswert, dass der Apostel Paulus das Verhältnis der Christen zu den politischen Gewalten einordnet in den besonderen Zusammenhang seiner Darlegungen über die Rechtfertigung aus dem Glauben: Weil der Christ aus dem Glauben die Gnade empfangen hat, von Gott gerechtfertigt zu sein und seine eigene Gerechtigkeit nicht selber herstellen zu müssen, ist er zugleich herausgefordert, dies auch in seinem Leben zu bezeugen. Dazu gehört der Umgang mit den staatlichen und politischen Gewalten. Es ist hier nicht der Ort, im Einzelnen zu entfalten, was der Apostel Paulus darunter versteht. Aber es darf doch in aller Kürze benannt werden: So wie die Christen aufgrund der von Christus empfangenen Gnade verpflichtet sind, der staatlichen Gewalt ihre Ehrerbietung zu erweisen, so sehr ist diese selbst eingebunden in die Ordnung, die Gott ihnen anvertraut hat. Ich erinnere, dass die Präambel der Verfassung dieses Landes davon ausgeht, dass der innere und äußere Frieden, die Freiheit, die Gerechtigkeit und der Wohlstand für alle nur zu schaffen sind, wenn die Verantwortung vor Gott und den Menschen wahrgenommen wird. Im Artikel 7 erhält diese Präambel noch eine Verstärkung, weil es dort ausdrücklich heißt: "Erfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung." Ohne Scheu wird also im Zusammenhang der schulischen Bildung von der Erfurcht vor Gott als erstes gesprochen. Ich bin überzeugt, dass die Frauen und Männer, die diese Präambel und diesen Artikel formuliert haben, genau wussten, welchem Anspruch sie sich damit stellen, nämlich ihr politisches Handeln einzubinden in die Ordnung Gottes.

Sicherlich sage ich dies alles nicht ausschließlich im Horizont einer geistigen Atmosphäre, für die solche Sätze selbstverständlich sind. Auch wenn niemand es im Augenblick wagen würde, diese Präambel und diesen Artikel zu verändern, so wissen wir alle, wie sehr sie der inneren Akzeptanz bedürfen, um ihren Dienst für die Verfassung tun zu können, vor allem die Präambel. So braucht es Frauen und Männer, die mit der Übernahme der politischen Gewalt sich bewusst sind, dass es hier um Verantwortung vor den Menschen und vor einer Macht geht, die den Menschen übersteigt, selbst wenn sie diese Macht anders benennen als wir Christen oder dieser Macht mit großer Skepsis begegnen.

Als ich vor fast sechs Jahren meinen Dienst als Bischof von Essen angetreten habe, habe ich bereits an diesen Zusammenhang bei meiner Vereidigung hier in der Staatskanzlei Düsseldorf erinnert. Seit dem durfte ich an  Essener Gesprächen teilnehmen, die in diesem Jahr nun zum 44. Mal in der Katholischen Akademie Die Wolfsburg stattfinden. Immer wieder stehen bei diesen akademischen Veranstaltungen die Fragen der Beziehung zwischen Staat und Kirche, entweder grundsätzlich oder in bestimmten einzelnen Dimensionen, zur Diskussion. 2007 hat Professor Udo Di Fabio ausdrücklich den Zusammenhang von Christentum und Rechtskultur als Grundlage des staatskirchlichen Rechtes problematisiert. Er hat dabei sogar sich an die These herangewagt, dass es interessant sei, der Frage nachzugehen, "inwieweit der moderne Verfassungsstaat und seine Rechtskultur überhaupt im Christentum ihr notwendiges Fundament findet. Wobei "notwendig" im Sinne historischen Werdens verstanden werden kann, aber auch im Sinne funktioneller Notwendigkeit in Gegenwart und Zukunft" (129). Professor Di Fabio weiß, dass ein solches Thema "eine gute Portion spekulativen Wagemut verlangt" (ebd.). Aber er ist sich bewusst, dass das unentbehrlich ist, weil die kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaft in vieler Hinsicht in Bewegung geraten sind und Fragloses fragwürdig geworden ist.

Warum sollte es uns wundern, wenn ein solcher Akt, den ich heute vor Ihnen vollziehe, ebenfalls hinterfragt werden könnte? Es bleibt aber dennoch bestehen, dass gerade auch der moderne Staat sein Programm jüdisch-christlichen Wurzeln verdankt, wobei wir bloß an die Idee des Volkes als Schicksalsgemeinschaft zu denken brauchen und an die lange Geschichte, die die Beziehungen zwischen Christentum und Staat seit Konstantin in unterschiedlichen Facetten zum Ausdruck bringt.

Wenn ich heute meinen Eid leiste, dann tue ich das in der festen Überzeugung, dass ich mit meinem Dienst als Bischof eingefügt bin in ein demokratisches Gemeinwesen eines pluralistischen Staates, dass ich aber auch gerade mit meinem Dienst und von ihm her dazu beitragen kann, dass das Staatswesen seine tragenden Wurzeln behält. Die Verantwortung vor Gott impliziert die Verantwortung vor dem Menschen, weil wir als Glaubende davon überzeugt sind, dass diese beiden Größen innerlich zusammen hängen. Wir sind davon überzeugt, dass wir unabhängig von Kompromissen im Einzelnen einen kostbaren Schatz bereithalten, die Verantwortung vor Gott und vor den Menschen inhaltlich mit Leben zu füllen; denn das christliche Menschenbild orientiert sich an der Glaubenswahrheit, dass es eine Ebenbildlichkeit des Menschen mit Gott gibt.

Es ist uns nicht darum bestellt, in einzelnen Fragen der politischen Gemeinschaft unsere Option als glaubende Menschen allen verbindlich vorzugeben. Vieles wird erst im Kompromiss errungen werden können. Aber wir sind davon überzeugt, dass unsere Demokratie von Werten lebt, dass unsere Institutionen in der Demokratie Werte brauchen, die eine innere Begründung verlangen, damit sie tragfähig bleiben. Wir sind davon überzeugt, dass die Demokratie, wie Johannes Paul II. einmal gesagt hat, "ihrem Wesen nach eine Ordnung und als solche ein Werkzeug und nicht ein Ziel ist. Ihr sittlicher Charakter ist nicht automatisch gegeben, sondern hängt von der Übereinstimmung mit dem Sittengesetz ab, dem sie, wie jedes andere menschliche Verhalten, unterstehen muss: Das heißt, sie hängt von der Sittlichkeit der Ziele ab, die sie verfolgt, und der Mittel, deren sie sich bedient" (EV 70). Aus diesem Grunde ist es uns wichtig, mit den Trägern der politischen Verantwortung im Dienst der Zivilgesellschaft zusammen zu arbeiten und das Evangelium des Lebens anzubieten, damit die Fundamente unseres Staates tragfähig bleiben.

So sehr politische Gemeinschaft und Kirche voneinander unabhängig und autonom sind, wie das Konzil ausdrücklich betont, so sehr führt diese beiderseitige Autonomie nicht zu einer Trennung, die ihre Zusammenarbeit ausschließen würde. Vielmehr geht es darum, die einzelnen Aufgaben unabhängig voneinander wahrzunehmen und harmonische Beziehungen zu gewährleisten, damit dem Wohl der Menschen in der Verantwortung vor Gott gedient wird.

Ich möchte noch einmal wiederholen, was ich vor sechs Jahren an dieser Stelle gegenüber Ihrem Vorgänger im Amt des Ministerpräsidenten gesagt habe:

"Die Politikerinnen und Politiker wären heillos überfordert, wenn sie ständig unter dem Anspruch stünden, eine mechanische Sicherung des Gemeinwesens nur nach den Gesichtspunkten der Berechnung und des Experimentes herzustellen, damit die Welt perfekt wird. Im Gegenteil, sie werden entlastet, wenn sie den Mut zur Unvollkommenheit und zur Erkenntnis für die eigene Gefährdung annehmen und gleichzeitig auf Kräfte des Ethos setzen, die unverzichtbar sind und aus einem Gesamtzusammenhang kommen, der ihrem Wirken voraus liegt."

Wir sind bereit, uns als Kirche in den Diskurs unserer Gesellschaft einzubringen, weil wir ein Fundament haben, das nachher, wenn ich den Eid leiste, in der schlichten Geste meiner Hand zum Ausdruck kommt: Die drei Finger weisen nämlich hin auf den Dreifaltigen Gott, der sich uns in Jesus Christus als Mensch gezeigt und offenbart hat. Sein Wort, das ich in der Form der Bibel mit der anderen Hand berühre, ist uns Richtung und Wegschnur. Dieses Wort gibt uns viel zu denken und hat deshalb die Kraft, unsere Vernunft zu weiten über Horizonte hinaus, die das alltäglich normale Denken des Menschen übersteigen. Weil sich unsere Staatsform und unsere Rechtkultur aus diesen Quellen gespeist haben und weiterhin speisen, reiche ich Ihnen als den Vertretern unseres Staates die Hand zur Zusammenarbeit.

Mitunter kann es Konflikte geben, in denen Kirche und Staat sich an sehr sensiblen Stellen berühren, und die Politiker anderer Meinung sein können als die Kirche. Aber dass wir das miteinander austragen in einem fairen Miteinander, auch in der Bereitschaft zum konfliktiven Diskurs, zeigt eine politische Kultur an, die vorbildlich ist.

Die Politik kann auf der einen Seite das Christliche nicht für ihre Zwecke verwenden, weil der Mensch als Person aus der Wahrheit lebt und diese Wahrheit ihm Freiheit ermöglicht, die sich nicht allein von irdischen Gesetzen binden lässt. Auf der anderen Seite kann die Kirche den Staat nicht überfordern, sondern vielmehr alle Gruppen der Zivilgesellschaft ermutigen, miteinander und in Solidarität gerade für die Ärmsten der Armen dazu beizutragen, dass die Ehrfurcht vor Gott und vor dem Menschen in allen Belangen des gesellschaftlichen Lebens sich durchsetzt und tragender Grundpfeiler bleibt.

Verehrter Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren, es ist durchaus möglich, dass dieses Netz unserer Zusammenarbeit an manchen Stellen von kirchlichen Stimmen immer wieder hinterfragt werden muss, wenn die Würde des Menschen, die Würde von Ehe und Familie, das Recht auf Leben dem christlichen Menschenbild widersprechen. Aber es wird diesem Netz unserer Zusammenarbeit und dem Gefüge unseres Staates gut tun, den Konflikt einzugehen, den Diskurs zu wagen und in diesen Stimmen die Wahrheit zu erkennen, die alles mechanische Bemühen, Gesellschaft rein funktional zu bauen, auf einen größeren Wert hin und auf eine tragende Zukunft übersteigt.

Ich danke Ihnen für alle Formen der Zusammenarbeit, die ich im Laufe der letzten Jahre erleben durfte und die weiter reichen, als dieser geringe Zeitraum. Ich wünsche uns eine gute Zusammenarbeit in meinem Dienst als Bischof von Münster und versichere Sie meines Wohlwollens und meiner Solidarität. In diesem Sinne möchte ich meinen Eid auf die Verfassung leisten. Gott segne die Menschen in Nordrhein-Westfalen und alle, die für sie Verantwortung tragen.

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