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21.05.2012
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Christian Gerdes vor der Galerie der Bischöflichen Offiziale

Christian Gerdes, Referent von Weihbischof Heinrich Timmerevers, vor der Galerie der Bischöflichen Offiziale in der Eingangshalle der Behörde. Den rechtlichen Hintergrund des Offizialats hat er jetzt gründlich untersucht.

Solide Forschung über Offizialatsbezirk

Warum Oldenburg in der Kirche weltweit einzigartig ist

Oldenburger Land. Die Sorge liegt nah, der ungewöhnliche Sachverhalt könne eines Tags in Vergessenheit geraten. Dem hat Offizialatsrat Christian Gerdes mit einer kirchenrechtlichen Arbeit nun gegengesteuert. Rückblick auf eine spannende und verworrene Zeit:

Ein französischer Feldherr fegt mit seinen Armeen über den Kontinent, kleine und große Fürstentümer, die über Jahrhunderte Bestand hatten, müssen dran glauben. Am Ende einer wilden Zeit wird die Landkarte Europas neu geordnet. Ohne den Feldherrn und späteren Kaiser – Napoleon sitzt da in der Verbannung auf der Insel St. Helena.

Beteiligt ist jetzt zum Beispiel ein einfacher Großherzog von Oldenburg, der lieber Frack statt Lorbeerkranz wie noch Napoleon trägt. Beteiligt ist jetzt auch ein päpstlicher Diplomat, ein Fürstbischof von Ermland, der als Kardinal mit scharlachroter Schleppe auftritt.

"Auftritt" – fast möchte man diesen Begriff beibehalten. Denn das diplomatische Ringen um die Zukunft katholischer Christen im Oldenburger Land hat immer wieder auch etwas von einem Theaterstück. Das neben manchen Längen dramatische Höhepunkte hat. An denen die Kirchengeschichte der Region in eine andere Richtung hätte kippen können.

Christian Gerdes gelingt es in seinem Buch immer wieder, diesen Blickwinkel durchscheinen zu lassen, als Fürsten und Diplomaten sich um Lösungen bemühten, die in ihrem Interesse lagen. In diesem grundsoliden und wissenschaftlich hochstehenden Werk steckt deshalb einiges an Spannung.

Ist Geschichte immer spannend? Dann sogar Kirchenrecht? Grundsätzlich möchte man zweifeln. Doch nach der Lektüre dieses Buchs ist man eines anderen belehrt: die Geschichte des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta in den vergangenen zwei Jahrhunderten war lebendig genug.

Eben weil die Wurzeln des Amts "Bischöflicher Offizial" und seiner Aufgaben in einer historisch unübersichtlichen Zeit liegen, in der die Landkarte Deutschlands zu Beginn des 19. Jahrhunderts völlig neu sortiert wurde. Auch die kirchliche.

Erzbischöfe und Bischöfe als Landesherren gab es zum Beispiel nicht mehr, rund drei Millionen Katholiken in Deutschland wurden von heute auf morgen Untertanen eines evangelischen Fürstenhauses. Bis zu einem Gesamt-Vertrag mit dem Papst sollten die Bistümer für die Seelsorge aber weiter bestehen. Zu einem solchen Vertrag kam es aber nicht, vielmehr suchten Fürsten nach gesonderten Abmachungen mit Rom.

Auch der Großherzog in Oldenburg. Ein Protestant, für den Staat und Kirche zusammengehörten und der Bischof in Münster ein "Ausländer" war. Sollte der im damaligen Niederstift Münster, heute die Landkreise Cloppenburg und Vechta, die geistliche Oberhoheit behalten? Für den Landesherrn unvorstellbar. Denn er sah die Kirche nicht als eine selbstständige Seelsorge, sondern praktisch als Abteilung der großherzoglichen Verwaltung.

Der Großherzog hätte sich durchaus auch ein eigenes katholisches Bistum Oldenburg vorstellen können – wenn es nicht so teuer gewesen wäre. In langwierigen Verhandlungen mit einem Gesandten des Papstes kam es stattdessen zur Errichtung des Amts eines "Bischöflichen Offizials", 1831 festgelegt in der "Konvention von Oliva". In den verbissenen Verhandlungen zwischen Staat und Kirche wurden die Aufgaben und Rechte des Offizials festgelegt; was Gerdes im Titel seines Buchs lateinisch "Amt sui generis" nennt, bedeutet nach seinen Worten im Grund: "weltweit einzigartig".

Denn zum Amt "Bischöflicher Offizial" sei festgelegt: Es erlischt nicht beim Wechsel eines Bischofs und hat eine ordentliche, eigenberechtigte Amtsgewalt, die weit über die eines Generalvikars hinausgeht – bis hin zu der eines Bischofs.

Im oldenburgischen Bistumsteil hat der Bischöfliche Offizial zum Beispiel eine eigene Kirchensteuerhoheit, ordnet selbstständig das Schulwesen sowie die Bauangelegenheiten und besucht offiziell Gemeinden.

Wer sich in das Buch weiter vertieft, stößt auf eine Reihe von Themen, die über die Jahrzehnte für Münster und Vechta immer wieder zu juristischen Reibungspunkten wurden. Das große Verdienst des Autors: Fachleuten bietet er in den entsprechenden Kapiteln breite und durchdachte Informationen.

Eine Pointe: Als die kirchliche Landschaft erneut durcheinander gewirbelt wurde, nach der deutschen Einheit und der Neugründung von Bistümern in Ostdeutschland, stand der Offizialatsbezirk kurz davor, doch ein eigenes "Bistum Oldenburg" zu werden. In Rom scheint man damals Interesse an einer solchen Lösung gehabt zu haben. Es ist nicht dazu gekommen.

Geblieben ist aber ein starkes Gemeinschaftsgefühl im oldenburgischen Teil des Bistums und ein Wertebewusstsein, das aus dem christlichen Glauben stammt.

Buchhinweis:

Christian Gerdes:
"Der Bischöflich Münstersche Offizial zu Vechta.
Ein kirchliches Amt suigeneris"
Aschendorff Verlag Münster
144 Seiten, 19,80 €

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Text: Franz Josef Scheeben | Foto: Privat in Öffnet internen Link im aktuellen FensterKirche+Leben
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