Urteil zum "Ausschluss" von Dechant Martin Weber
Keine Befangenheit
Ibbenbüren. Dechant Martin Weber wurde zu Unrecht von einer Beratung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Ibbenbüren ausgeschlossen. Das hat die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts Münster entschieden. Weber hatte zuvor Klage gegen die Stadt Ibbenbüren eingereicht. Er wollte festgestellt wissen, dass sein Ausschluss in der Jugendhilfeausschuss-Sitzung im März wegen vermeintlicher Befangenheit unrechtmäßig erfolgte.
Zum Hintergrund: In der besagten Sitzung, die sich mit der Kindergarten-Planung der Stadt beschäftigte, hatte die Ausschuss-Vorsitzende Dechant Weber und einen weiteren Vertreter aufgefordert, wegen Befangenheit im Zuhörerraum Platz zu nehmen. In den Beratungen ging es unter anderem um neue Aufgaben für den Mauritius-Kindergarten. Nur unter Protest hatte Weber den Sitzungstisch verlassen und im Zuhörerraum Platz genommen.
Im Verlauf der gerichtlichen Klärung argumentierten Webers Anwälte, dass Dechant Weber als beratendes Mitglied für die katholische Kirche im Jugendhilfeausschuss ist. Seine Nähe zur kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit mache ihn zu einem besonders sachkundigen Bürger. Genau deshalb sei er Mitglied des Ausschusses. Dies entspreche dem Willen des Gesetzgebers. Aus seiner Kompetenz eine Befangenheit zu konstruieren, sei widersinnig, so die Argumentation.
Weber hatte in den vergangenen Wochen wiederholt dargestellt, dass seine Klage nur der Klärung diene. Er wolle daraus kein "Politikum" machen.
Text: Johannes Bernard in
Kirche+Leben
16.11.2009
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